„Das Kürzel ‚F‘ wird zur Chiffre für Vieldeutigkeit“

3. Juli 2018 in Aktuelles


Dogmatikprofessor Hoping fragt in der FAZ, ob nun nicht auch „konsequenterweise“ Marx´ Note für den Papst „in denselben hermeneutisch offenen Prozess überführt werden“ sollte, „in welchem sich das Schreiben der Glaubenskongregation wiederfindet“.


Freiburg i.Br. (kath.net) „Für den päpstliche autorisierten Genrewechsel von der Handreichung zur Orientierungshilfe kokettiert Kardinal Marx jetzt mit der Paraphe ‚F‘ auf seiner Note, die aber auch Ladaria für sein Schreiben vorweisen kann. So wird ‚F‘ zur Chiffre für Vieldeutigkeit.“ Das kritisiert der Freiburger Professor für Dogmatik, Helmut Hoping, in einem Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die beiden neulich auf der DBK-Homepage online gegangenen Schriftstücke mit dem „F“ für Papst Franziskus „bringen ein kirchenpolitisches Machtspiel ans Licht, an dessen vorläufigem Ende eine überraschende Wende im bischöflichen Kommunionstreit“ stehe, vertrat Hoping. Außerdem wies er darauf hin, dass im Gegensatz zu einer Unterschrift eine Paraphe „kein sicheres Authentifizierungsmerkmal“ sei.

Hoping schlüsselte auf, dass im mit „F“ gezeichneten Brief des Glaubenspräfekten Luis Ladaria vom 25. Mai an den DBK-Vorsitzenden Reinhard Kardinal Marx festgestellt wurde, dass die von den deutschen Bischöfen mehrheitlich befürwortete Handreichung zum gemeinsamen Empfang der katholischen Eucharistie durch konfessionsverschiedene Ehepaare „nicht zur Veröffentlichung reif“ sei. Dem war der Brief der sieben Bischöfe an den Vatikan vorausgegangen, die sich gegen die Handreichung gestellt hatten. Der Präfekt der Glaubenskongregation war in zwei Gesprächen mit dem Papst zur Übereinkunft gelangt, dass das Thema der Handreichung von weltkirchlicher Bedeutung sei und keine rechtliche Grundlage habe, „genau das war das Monitum der sieben Bischöfe“, unterstrich Hoping.

Doch schien Kardinal Marx, der ja immer das Gegenteil behauptet habe, „durch Ladarias Brief in Bedrängnis zu geraten“. Bei einer Zusammenkunft des K9-Rates zur Kurienreform kam es am 11. Juni für Marx, „der als K9-Mitglied“ „das Ohr des Papstes“ habe, zu einem Gespräch mit Franziskus, „das eine überraschende Wende im Kommunionstreit einleitete“. Marx hielt in seiner „Note für den Heiligen Vater“ am 12. Juni die mit „F“ gezeichnete Vereinbarung zwischen ihm und Franziskus fest, dass die Handreichung nicht als DBK-Text, aber als „Orientierungshilfe und Studientext“ zur Anwendung von ca. 844, §4 CIC durch die Bischöfe. Dieser Kanon erlaubt in Todesgefahr oder anderer schwerwiegender Notlage nichtkatholischen Christen unter bestimmten Bedingungen den Eucharistieempfang. Hoping stellte nüchtern fest, dass „eine konfessionsverschiedene Ehe keine Notlage darstellt“. Deshalb berufe sich die Handreichung auf ein geistliches Bedürftnis, doch, so Hoping weiter, auch „Bedürftnisse allein“ begründeten „noch keine Notlage im Sinn des Kirchenrechtes“.

Auf dem Rückflug vom Besuch beim Weltkirchenrat am 21. Juni nannte Papst Franziskus die DBK-Handreichung „plötzlich ‚gut gemacht‘“. Am 25. und 26. Juni sei dann auf der Sitzung des Ständigen Rates der DBK den Mitgliedern klar geworden, „was Kardinal Marx im Alleingang, ohne Absprache mit seinen Mitbrüdern, mit dem Papst ausgehandelt hatte“. Am 27. Juni ging dann der Text der Handreichung als „Orientierungshilfe“ ohne Logo auf der DBK-Homepage online. Auch den mit dem Vermerk „streng vertraulich“ versehenen Brief Ladarias vom 10. Juni mit ersten Bedenken von Papst Franziskus stellte die DBK online.

Dieser „von Kardinal Marx einfädelte Coup“ bedeute für Ladaria „einen erheblichen Gesichtsverlust“, der auch durch dessen jüngste Erhebung zum Kardinal nicht wettgemacht worden sei, da es sich hierbei lediglich darum gehandelt habe, dass die Präfekten vatikanischer Dikasterien üblicherweise in Kardinäle würden. Noch wenig zuvor hatte Ladaria in einem Pressegespräch zum wiederholten Male vertreten, dass es sich bei der Zulassung evangelischer Ehepartner zur katholischen Kommunion um eine Frage weltkirchlicher Bedeutung handle, die also letzten Endes im Vatikan entschieden werden müsse. Hoping schrieb wörtlich: „Doch schon in der Zeit von Kardinal Müller agierte Franziskus an der Glaubenskongregation vorbei“.

Hoping fragte, ob nun nicht auch „konsequenterweise“ Marx´ Note für den Papst „in denselben hermeneutisch offenen Prozess überführt werden“ sollte, „in welchem sich das Schreiben der Glaubenskongregation wiederfindet“. Die Note halte ja eigens fest, dass der Heilige Vater wegen der weltkirchlichen Dimension nicht wolle, dass der Text als DBK-Text erscheine – doch „ist der Text nicht auch als ‚Orientierungshilfe und Studientext‘ ein von der Bischofskonferenz online gestellter Text?“


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