„Es geht nicht, dass man zu Dingen schweigt oder sie laufen lässt“

22. Juni 2018 in Aktuelles


Marianne Schlosser, Mitglied der Internationalen Theologische Kommission, ermahnt im Eucharistie-Streit in Deutschland die Bischöfe: gerade durch das Zweite Vatikanum sei es auch die Pflicht, den Glauben zu verkünden.


Köln (kath.net)
„Daher muss man auch bedenken, dass wir es nicht nur mit nicht-katholischen Christen auf der Seite der reformatorischen Gemeinschaften zu tun haben, sondern auch berücksichtigen müssen, was das für Auswirkungen für das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Ostkirchen hat.“ Dies meint Marianne Schlosser, Beraterin der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologischen Kommission, in einem aktuellen Interview mit dem Kölner „Domradio“. Schlosser erinnert daran, dass bei den orthodoxen und altorientalischen Kirchen, die uns im Sakramentsverständnis sehr viel näherstehen, Kirchengemeinschaft und Kommuniongemeinschaft miteinander engstens verbunden seien.

Angesprochen auf mögliche Ausnahmeregelungen für Protestanten verweist die Professorin der Universität Wien auf Johannes Paul II., der von geistlichen Notlagen einzelner im Hinblick auf das ewige Heil sprach. Dieser dachte allerdings nicht an konfessionell-gemischten Ehen. „Zieht man die Möglichkeit einer noch weiteren Deutung der „schweren geistlichen Notlage“ auf gemischt-konfessionelle Paare in Betracht, so wird sich jedenfalls die Frage nicht vermeiden lassen, welchen Stellenwert, welche Heilsbedeutsamkeit Sakramente generell im Selbstverständnis der reformatorischen Traditionen haben.“

Schlosser kritisiert, dass es in der gegenwärtigen Diskussion stets nur um den gemeinsamen Kommunionempfang gehe und nicht um andere Sakramente wie das Bußsakrament oder der Krankensalbung. „Die Eucharistie ist nach katholischen Verständnis „Quelle und Höhepunkt“ des geistlichen Lebens, gerade deswegen kann sie nicht losgelöst vom gesamten sakramentalen Leben der Kirche und der Kirche als Grundsakrament betrachtet werden. Unter diesen Umständen kann man die Sorge mancher Kritiker verstehen, die unstillbare Sehnsucht nach dem gemeinsamen Empfang des Sakramentes beziehe sich vor allem auf das Zeichen des gemeinsamen Mahles, von dem niemand ausgeschlossen sein möchte.“, erklärt Schlosser.

Die Theologin erinnert weiters auch daran, dass Bischöfe und Priester als eine erste Verantwortlichkeit die Verkündigung haben. Es gehe daher nicht, dass man zu Dingen einfach schweigt oder sie laufen lässt. Gerade durch das Zweite Vatikanum sei es auch die Pflicht, den Glauben zu verkünden. „Im Dekret für die Priester „Presbyterorum ordinis“ steht am Anfang als erste Aufgabe die Verkündigung und zwar noch vor der Sakramentenspendung. Nicht weil diese weniger wichtig wäre, sondern weil ihr zeitlich die Katechese, die Verkündigung vorausgehen muss – vergleiche Canon 843 §2 CIC!“, so Schlosser.

Symbolbild: Eucharistie



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