Polens Bischöfe veröffentlichen Richtlinien zu ‚Amoris laetitia’

13. Juni 2018 in Weltkirche


Die Kommunionzulassung für wiederverheiratete Geschiedene wird nicht direkt angesprochen, die Bischöfe stellen die Akzente von Papst Franziskus aber in den Kontext früherer Päpste.


Warschau (kath.net/jg)
Die Bischöfe Polens haben ihre lange erwarteten Richtlinien über die Umsetzung des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ veröffentlicht.

Sie bekennen sich zum pastoralen Dienst an Verlobten, Ehepaaren, Familien und an Menschen in irregulären Beziehungen entsprechend den Prinzipien, die Papst Franziskus angeführt habe: Akzeptanz, Begleitung, Unterscheidung und Integration.

Das Dokument stellt die von Papst Franziskus gesetzten Akzente in den Kontext des Lehramtes früherer Päpste, einschließlich „Humanae vitae“ von Paul VI., „Familiaris Consortio“, „Reconciliatio et Poenitentia“ und „Veritatis Splendor“ von Johannes Paul II. und „Deus Caritas Est“ von Benedikt XVI.

Das Dokument spricht die Kommunion für zivilrechtlich wiederverheiratete geschiedene Katholiken nicht direkt an, sondern spricht von „pastoraler Begleitung“ für diejenigen, die „auf dem Weg der Unterscheidung“ seien, entsprechend der Lehre der Kirche und den Richtlinien des lokalen Bischofs. Der erste Schritt des Unterscheidungsprozesses bestehe in der Prüfung, ob die erste Ehe gültig sei.

Im Juni 2017 hatten die Bischöfe Polens erklärt, wiederverheiratete Geschiedene seien nicht zur Kommunion zugelassen, wenn sie nicht enthaltsam leben würden. kath.net hat hier berichtet: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in Polen


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