Handreichung von Marx &. Co ist theologisch mangelhaft

26. Mai 2018 in Deutschland


Bonner Dogmatiker Menke übt scharfe Kritik an der geplanten Handreichung der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner


Köln (kath.net)
Der Bonner Dogmatiker Karl-Heinz Menke übt scharfe Kritik an der geplanten Handreichung der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner. Menke, der auch Mitglied der Internationalen Theologenkommission ist, stellt im Gespräch mit dem "Domradio" klar, dass deutschen Bischöfe der Kirche diesen polarisierenden Streit ersparen hätte sollen, da es bereits ein Direktorium, welches in bestimmten "Notfällen" die Interkommunion erlaubt. Mehr regeln zu wollen wäre unklug, da die meisten Gläubigen heologisch nicht hinreichend geschult seien um die Einladung des protestantischen Partners konfessionsverbindender Paare zum Sakrament der Eucharistie von der Einladung des katholischen Partners konfessionsverbindender Paare zum protestantischen Abendmahl unterscheiden zu können. "Wenn sich der rechtswidrige Mehrheitsbeschluss der DBK praktisch durchsetzt, werden wir in den nächsten Jahren – das ist meine feste Überzeugung – etwas Ähnliches erleben wie mit der Einführung der Bußandacht. Wie die Gläubigen mehrheitlich nicht zwischen dem Empfang des Bußsakramentes und der Bußandacht unterschieden haben, so werden sie kaum oder gar nicht zwischen der Einladung des protestantischen Partners einer konfessionsverbindenden Ehe zur Eucharistie einerseits und der generellen Einladung konfessionsverschiedener Gläubiger andererseits unterscheiden."

Menke erklärte dann, dass er das Papier, über das in der Bischofskonferenz abgestimmt wurde, kenne. Müsste er dieses Papier theologisch benoten, würde er es als "mangelhaft" qualifizieren. Es fehle laut dem Dogmatiker in dem Schreiben von Kardinal Marx und den anderen Bischöfen eine gründliche Reflexion über den Unterschied zwischen dem sakramentalen Kirchenverständnis der Katholiken und dem nichtsakramentalen Kirchenverständnis der Protestanten. Außerdem fehle laut Menke auch eine klare Bezeichnung des Unterschiedes zwischen dem Abendmahl, das die Veranschaulichung des Rechtfertigungsgeschehens "allein aus Gnade" ist; und dem an die Bekenntnisgemeinschaft mit dem Ortsbischof und dem Petrusnachfolger gebundenen Eucharistieverständnis der Katholiken.

Außerdem fehle auch jede Reflexion über das Problem, dass dem katholischen Partner einer konfessionsverbindenden Ehe die Teilnahme am protestantischen Abendmahl von Seiten der katholischen Kirche auch in Zukunft verwehrt bleiben soll. Von den Folgen für die kirchliche Bindung der Kinder konfessionsverbindender Ehen ganz zu schweigen. "Wer das Sakrament der Eucharistie empfängt, identifiziert sich öffentlich mit der Gemeinschaft, in der er oder sie zur Kommunion geht. Das gilt auch für den protestantischen Partner konfessionsverbindender Ehen. Mehr als dies zu erklären, ist nicht erforderlich. Man kann die Gewissensentscheidung des einzelnen Betroffenen nicht dadurch entlasten, dass man Ausnahmen regelt.", so der Theologe. Menke zeigt sich irrtiiert darüber, dass außer dem Erzbischof von Köln und einigen bayerischen Bischöfen die Mehrheit des deutschen Episkopates ein Papier von solch mangelhafter theologischer Qualität durchgewunken haben und über eine Frage mit Mehrheit entscheiden wollten, die auf die weltkirchliche Ebene gehöre und auch dort nicht mit einer Abstimmungsmehrheit entschieden werden könne.


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