Bulgarien: Katholiken wehren sich gegen neues Religionsgesetz

13. Mai 2018 in Aktuelles


Gegen Ausbreitung eines radikalen Islamismus gerichtetes Gesetzesprojekt würde als Kollateralschaden auch die Tätigkeit der katholischen Kirche schwer in Mitleidenschaft ziehen, warnt Bischof Projkov.


Sofia (kath.net/ KAP)
Schwere Bedenken zum Entwurf eines neuen bulgarischen Religionsgesetzes hat der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz des Landes, Bischof Christo Projkov, angemeldet. Die jüngst von Abgeordneten der Regierungspartei GERB vorgestellten Regelungen, mit denen die Regierung nach eigenen Angaben der Ausbreitung eines radikalen Islamismus entgegentreten will, enthielten eine Fülle "kontroverser Punkten", die auf die Situation der einzelnen Konfessionen keine Rücksicht nehmen, sagte Projkov der italienischen katholischen Nachrichtenagentur SIR. Die kleine katholische Kirche in dem Land sei von dem geplanten Gesetz besonders betroffen, warnte der Bischof, der griechisch-katholischer Apostolischer Exarch von Sofia ist.

Nach den Angaben der Proponenten des neuen Gesetzes sollen "gegen die nationale Sicherheit gerichtete" Eingriffe "ausländischer Staaten, Institutionen und Personen" in die Aktivitäten der Religionsgemeinschaften in Bulgarien unterbunden werden. Unter anderem legt der Entwurf, dass alle Geistlichen bulgarische Bürger sein müssen. Ausländische Geistliche dürften künftig nur nach Genehmigung durch das staatliche Kultusamt tätig werden.

In den katholischen Gemeinden Bulgarien seien allerdings die meisten Geistlichen "Ausländer", schilderte Bischof Projkov im SIR-Gespräch. Außerdem sei eine Bestimmung geplant, derzufolge Geistliche in Bulgarien studiert haben müssen. Praktisch hätten aber alle in Bulgarien tätigen katholischen Priester im Ausland studiert, weil es im Land gar keine Möglichkeit zum Studium der katholischen Theologie gibt.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Subventionen aus dem Ausland für alle Konfessionen verboten sind, außer diese Subventionen werden ausdrücklich vom Kultusamt genehmigt. Nur für jene Konfessionen, die mehr als ein Prozent der bulgarischen Bevölkerung umfassen, sei eine staatliche Subvention von zirka fünf Euro pro Gläubigem vorgesehen, so Projkov. Die Katholiken machen aber nur 0,66 Prozent der Bevölkerung aus. De facto führe die Ein-Prozent-Regelung zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Religionsgemeinschaften in Bulgarien, weil nur die bulgarisch-orthodoxe Kirche und die islamische Religionsgemeinschaft in den Genuss der staatlichen Mitfinanzierung kommen würden. Wenn dann auch die Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Ausland wegfallen, wäre die katholische Kirche in Bulgarien schwer betroffen.

"Die katholische Kirche ist seit Jahrhunderten in Bulgarien präsent, sie entfaltet eine beträchtliche karitative Tätigkeit", betonte Bischof Projkov. Er hoffe, dass die Meinung der katholischen Kirche bei der parlamentarischen Behandlung des Gesetzentwurfs Berücksichtigung finde, damit die Tätigkeit der Kirche durch neue Bestimmungen nicht beschädigt werde.

Die katholische Kirche in Bulgarien umfasst sowohl Diözesen des lateinischen Ritus als auch das aus einer Unionsbewegung im 19. Jahrhundert hervorgegangene Exarchat für die Gläubigen des byzantinischen Ritus. Bulgarien war eines der wenigen kommunistisch beherrschten Länder, in denen die griechisch-katholische Kirche nicht in die Katakomben gezwungen wurde. Allerdings war in Bulgarien die katholische Kirche insgesamt einer scharfen Verfolgung durch den kommunistischen Machtapparat ausgesetzt, was auch durch die in den vergangenen Jahrzehnten zur Ehre der Altäre erhobenen Märtyrer deutlich wird.

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