Kirchenasyl kein Schutz vor Strafverfolgung bei illegalem Aufenthalt

4. Mai 2018 in Deutschland


Dies hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag verkündet


München (kath.net)
Kirchenasyl schützt nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Dies hat das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag verkündet, wie die „Welt“ berichtet. „Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln“, erklärte dazu der Vorsitzende Richter. Dazu gehöre auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Das Kirchenasyl sei kein eigenes Rechtsinstitut, daher ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung.

Das OLG bestätigte in dem Revisionsverfahren aber das Urteil des Amtsgerichts Freising, welches einen ausreisepflichtigen Nigerianer freigesprochen hatte, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte mit einer Revision den juristischen Streit erstmals obergerichtlich klären lassen.

Die Entscheidung habe eine größere juristische Bedeutung, so ein Gerichtssprecher: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für die Frage der Strafbarkeit die Entscheidung des Bundesamts für Migration Auswirkungen hat.“

Die Vereinbarung zwischen BAMF und den beiden christlichen Kirchen wurde vor 3 Jahren geschlossen. Laut katholischer Kirche haben seit Ende 2016 die Strafverfahren gegen Flüchtlinge im Kirchenasyl zugenommen. „Seither haben wir auf eine Klärung gehofft, und dazu trägt das heutige Urteil sicherlich bei“, erklärte Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern gegenüber Medien. In Bayern gab es im vergangenen Jahr 357 Menschen im Kirchenasyl aufgehalten, darunter 189 in katholischen Pfarreien.

Symbolbild



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