Gekreuzigter Osterhase – Gerichtsverfahren gegen ZDF abgelehnt

25. April 2018 in Deutschland


Mainzer Staatsanwaltschaft: Auch wenn der Beitrag für manche geschmacklos wirke oder gläubige Christen empören könnte, habe er doch keinen beschimpfenden Charakter im strafrechtlichen Sinn und störe deshalb den öffentlichen Frieden nicht.


Mainz (kath.net) Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeigen mehrerer ZDF-Zuschauer gegen eine ZDF-Satire abgelehnt. In der Satiresendung „heute show“ war infolge der Diskussion um sogenannte „Traditionshasen“ ein gekreuzigter Osterhase gezeigt worden. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller, wonach der Beitrag nicht die Absicht verfolgt habe, „die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“. Vielmehr sollte gemäß Kontext „in gewiss pointierter und überspitzter Weise“ gezeigt werden, „dass die Kunstfigur des ,Osterhasen‘ gerade nicht zu den Glaubensinhalten des Christentums gehören dürfte; hierdurch soll gleichzeitig die Einschätzung, mit der Bezeichnung als ,Traditionshase‘ sei eine ,Unterwerfung unter die politische Korrektheit und den Islam‘ verbunden, ad absurdum geführt werden“. Auch wenn der Beitrag für manche geschmacklos wirke oder gläubige Christen empören könnte, habe er doch keinen beschimpfenden Charakter im strafrechtlichen Sinn und störe deshalb den öffentlichen Frieden nicht.

Vgl. dazu auch: Gekreuzigter Hase: Christlicher Medienverbund beschwert sich beim ZDF.


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