Woelki verhängt Zelebrationsverbot für Priester

25. April 2018 in Deutschland


Gegen einen seit dem Jahr 2010 im Bistum Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen des Erzbistums Köln hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki ein Zelebrationsverbot verhängt.


Trier/Köln (kath.net/pek) Gegen einen seit dem Jahr 2010 im Bistum Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen des Erzbistums Köln hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki ein Zelebrationsverbot verhängt. Der Ruhestandsgeistliche arbeitet seit einigen Jahren in der Seelsorge im Bistum Trier mit. Dies ist ihm damit ebenfalls untersagt.

Aufgrund einer Anfrage aus dem Bistum Trier war im Erzbistum Köln die Akte des Priesters neu gesichtet worden. Dabei ist aufgefallen, dass sich der Priester vermutlich nicht an eine ihm aufgetragenen Auflagen hält, keine Angebote für Kinder und Jugendliche zu machen.

Dem Priester wird unter anderem ein sexueller Missbrauch in den 1970er Jahren vorgeworfen. Der beschuldigte Priester bestreitet die Vorwürfe. Gegen den Ruhestandsgeistlichen wurde entsprechend den heutigen Richtlinien aufgrund der Vorwürfe ein Zelebrationsverbot verhängt und der Fall wird, nach Abschluss der vorgeschriebenen Maßnahmen, zur Überprüfung nach Rom gemeldet.

Im konkreten Fall wurde auch festgestellt, dass es beim Umzug des Priesters im Jahr 2010 keine Information des Erzbistums Köln an das Bistum Trier über die Vorwürfe gegeben hat. Für dieses Versäumnis des Erzbistums hat sich Erzbischof Woelki beim Bischof von Trier, Stephan Ackermann, entschuldigt.

Nach dem Amtsantritt von Kardinal Woelki im Erzbistum Köln hatte dieser angeordnet alle Fälle, in denen es Vorwürfe der sexuellen Grenzüberschreitung oder des sexuellen Missbrauchs gegeben hat, zu überprüfen. Darüber hinaus hat Kardinal Woelki im Jahr 2015 neue Mitglieder in seinen Beraterstab berufen und die Bearbeitung solcher Fälle in einer eigenen Stabsstelle Intervention gebündelt.


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