Italien erklärt todkranken Alfie zum italienischen Staatsbürger

23. April 2018 in Prolife


Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg weist zweite Klage von Eltern des knapp zweijährigen britischen Buben ab


Rom-London (kath.net/KAP) Unerwartete Wende im Fall des todkranken Alfie Evans: Italiens Außenminister Angelino Alfano und Innenminister Marco Minniti gewährten dem 23 Monate alten britischen Buben am Montag die italienische Staatsbürgerschaft. Damit solle eine mögliche Verlegung des Kindes in eine italienische Fachklinik vorbereitet werden. Außerdem sei dies ein "wichtiges politisches Signal", sagte ein Sprecher des Außenministeriums auf Anfrage. Die Initiative der italienischen Regierung sei nicht mit dem Vatikan abgestimmt, so der Sprecher. Im Hintergrund stehe jedoch eine besondere "Sensibilität für die katholische Welt".

Der im Mai 2016 geborene Alfie (Foto) leidet an einem fortschreitenden Abbau des Nervengewebes und befindet sich seit seinem achten Lebensmonat in einem Liverpooler Spital. Ärzte sehen keine Behandlungschance, da selbst eine klare Diagnose fehlt. Nach langem Rechtsstreit sollte am Montagnachmittag das Beatmungsgerät des Kindes abgeschaltet werden. Da der vom Gericht festgesetzte Termin um 13 Uhr Ortszeit nicht eingehalten werden konnte, versuchten laut Medienberichten die Anwälte der Familie mit formalen Argumenten einen Stopp des Behandlungsabbruchs zu erwirken.

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass sich die Richter nicht noch einmal inhaltlich mit dem Rechtsstreit um die Behandlung des Kindes befassen werden. Das Gericht habe auch eine zweite entsprechende Klage der Eltern als unbegründet abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Die Entscheidung sei endgültig, ein Widerspruch nicht möglich.

Britischen Medienberichten zufolge kam es daraufhin vor dem Liverpooler Alder-Hey-Krankenhaus, in dem Alfie Evans behandelt wird, zu Protesten. Die Eltern wollen, dass ihr Sohn so lange wie möglich am Leben erhalten wird. Zudem streben sie eine Verlegung in die vatikanische Kinderklinik Bambino Gesu nach Rom an. Die britischen Gerichte lehnen eine Verlegung aber ab. Am Freitag hatte der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs zudem eine von den britischen Ärzten gewünschte Beendigung weiterer intensivmedizinischer Maßnahmen für rechtens erklärt.

Indes versucht der Vatikan weiter, in dem Fall zu vermitteln. Montagfrüh war die Leiterin der vatikanischen Kinderklinik Bambino Gesu, Mariella Enoc, nach Liverpool gereist, um den Eltern des Kindes den Beistand des Papstes zu bekunden und die "Möglichkeit eines Dialogs mit den Institutionen" auszuloten. Die renommierte Spezialklinik in Rom hatte zuletzt angeboten, den Jungen aufzunehmen und "bis zu seinem natürlichen Ende zu begleiten". Eine Heilungsmöglichkeit schloss indessen auch Enoc aus.

Alfis Vater, Tom Evans, habe den Beistand Enocs als "Zeichen der Nähe" gewünscht, sagte eine Mitarbeiterin der Klinikleitung des Bambino Gesu auf Anfrage. Ob Enoc eine Verlegung Alfies nach Rom aushandeln wolle, war nicht zu erfahren. Die Klinik habe bereits früher angeboten, den Jungen aufzunehmen und "bis zu seinem natürlichen Ende zu begleiten".

Tom Evans hatte vergangene Woche Papst Franziskus persönlich die Situation geschildert. Klinik-Leiterin Enoc sagte dem Portal Vatican News, der Papst habe ihr nach dem Treffen auftragen lassen, "das Mögliche und das Unmögliche" zu tun, um das Kind in die Klinik Bambino Gesu zu bringen. Zugleich betonte Enoc, der Junge sei "nicht heilbar".

Unterdessen mahnte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, zu einem möglichst einvernehmlichen Vorgehen. Nur in einem "Bündnis der Liebe" zwischen Eltern, Angehörigen und medizinischen Betreuern lasse sich die beste Lösung für den Jungen finden, betonte Paglia am Sonntag. Der Fall gleiche einer Sackgasse, in der ein Scheitern aller drohe.

Papst Franziskus hatte unter anderem bei seinem Mittagsgebet am 15. April zum Gebet für Alfie Evans aufgerufen; er sprach von einer "sehr schmerzlichen und komplexen" Situation. Jeder Kranke müsse "in seiner Würde respektiert und entsprechend seiner Verfassung behandelt" werden. Für oder gegen bestimmte Maßnahmen im Fall Evans sprach er sich nicht aus.

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