Kroatiens Bischöfe gegen "Genderideologie" in Europaratkonvention

24. April 2018 in Aktuelles


Hauptkritikpunkt an "Istanbul-Konvention" gegen Gewalt gegen Frauen sind "ideologische Elemente", die "Gendertheorie widerspiegeln" und "mit christlicher Lehre unvereinbar sind"


Zagreb-London (kath.net/KAP) Kroatiens katholische Bischöfe haben erneut ihre Ablehnung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ("Istanbul-Konvention") betont. Hauptkritikpunkt sind "ideologische Elemente", die die "Gendertheorie widerspiegeln und mit der christlichen Lehre unvereinbar" seien, wie die Zagreber katholische Presseagentur IKA und der Londoner "Tablet" (Mittwoch) berichten.

"Um für die Ratifizierung dieser Konvention zu stimmen, muss man eine Neuorientierung vornehmen, die der menschlichen Schöpfung, dem Naturrecht, den Grundwerten des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur widerspricht. Das wird für die Familie, die demokratische Erneuerung unserer Nation und die Bildungsarbeit für die neuen Generationen verheerend sein", so die Bischofskonferenz in einer Erklärung. "Wir sind der Ansicht, dass die Republik Kroatien mit ihrem rechtlichen Rahmen und ihrer Umsetzung Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt selbst wirksamer verhindern und bekämpfen kann als die hier vorgesehenen Maßnahmen."

Ende vergangener Woche hatte das Parlament in Zagreb mit einer Mehrheit von 110 gegen 30 Stimmen für die Ratifizierung der 2011 vom Europarat erarbeitete Konvention gestimmt. Vor der Abstimmung war der seit Jahren schwelende Streit um die Konvention in Kroatien erneut hochgekocht. Unter anderem gab es große Demonstrationen der von der katholischen Kirchen unterstützten Gegner in Zagreb und Split.

Um möglichen Widerstand auch aus den eigenen Reihen einzudämmen, präsentierte die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Andrej Plenkovic parallel zur Parlamentsabstimmung eine eigene Interpretationserklärung zur Istanbul-Konvention. Darin wurde festgelegt, dass durch die Konvention keine Verpflichtung entstehe, die "Gender-Ideologie" in das kroatische Rechts- und Bildungssystem einzuführen und dass es auch keine Verpflichtung gäbe, die verfassungsrechtliche Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau zu ändern.

Bischöfe: Positive Absicht, aber "zweideutig"

Die Istanbul-Konvention bildet den weltweit ersten Rechtsrahmen zur Eindämmung psychischer und sexueller Gewalt an Frauen. Es umfasst häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, Stalking und weibliche Genitalverstümmelung, die jeweils kriminalisiert werden.

Die kroatischen Bischöfe betonten dazu, die Konvention habe eine grundsätzlich positive Absicht. Doch vieles, was im Text stehe, sei "unserer Meinung nach verwirrend und zweideutig. Es enthält ideologische Elemente, die mit der Gender-Theorie übereinstimmen und eine Geschlechterideologie widerspiegeln, auf der eine sogenannte Gender-Kultur aufgebaut wird. Sie ist den christlichen und allgemeinen menschlichen Werten fremd und steht im Gegensatz zu den Lehren der Kirche."

Das Übereinkommen mit 81 Artikeln wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats mit Ausnahme von Russland und Aserbaidschan unterzeichnet, bisher aber nur von 29 Mitgliedstaaten ratifiziert und durchgesetzt. Österreich hat die Konvention bereits im Jahr 2013 ratifiziert, Deutschland und die Schweiz im vergangenen Jahr. Der Akt des Unterzeichnens bedeutet, dass ein Land keine Richtlinien umsetzen oder Handlungen vornehmen kann, die aktiv gegen die Bedingungen des Vertrags arbeiten. Bevor ein Land den Vertrag ratifiziert, ist es jedoch nicht verpflichtet, seine Bedingungen vollständig umzusetzen. Es kann bis dahin bei Verstößen auch nicht auf der Grundlage der internationalen Menschenrechtsnormen zur Rechenschaft gezogen werden.

In einer Erklärung von 2015 hatte sich die Polnische Bischofskonferenz (KEP) ebenfalls ablehnend geäußert. Das Dokument spiegelt nach Ansicht der KEP eine "extreme, neomarxistische Ideologie des Geschlechts" wider. Die KEP verwies auf Artikel 3, der das Geschlecht als "sozial konstruierte Rollen, Verhaltensweisen, Aktivitäten und Attribute" definiert.

Bisher nicht ratifiziert haben die Konvention auch Länder wie Tschechien, Ungarn oder die Slowakei. Der Pressburger Erzbischof Stanislav Zvolensky etwa hat mehrfach die Ablehnung des Abkommens durch die Kirche zum Ausdruck gebracht: "Gewaltanwendung an Frauen in welcher Form auch immer" sei zwar "unzulässig und verabscheuenswürdig", hielt er schon 2016 fest. Im Fokus der kirchlichen Kritik stehe aber die in der Konvention verankerten Verpflichtungen zur Förderung nicht stereotyper Geschlechterrollen auch an Schulen oder die Forcierung der sogenannten "Genderideologie".

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