BR: Für katholische Kirche endet der GEMA-Vertrag - UPDATES!

27. März 2018 in Deutschland


„Bayrischer Rundfunk“: Auf die Kirchengemeinden kommen hohe Kosten zu - DBK hat BR zur Korrektur der Falschmeldung aufgefordert - Kopp zu kath.net: „Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag gekündigt hat“ - UPDATE: BR korrigiert


München (kath.net) Nachden die GEMA die Jahrespauschale pro Kirchengemeinde von 45 Euro auf 75 Euro erhöht hat, hat der Dachverband der Diözesen in Deutschland den Vertrag zum ersten Januar beendet. Es war die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Die evangelischen Einrichtungen werden nicht aus dem Vertrag aussteigen. Künftig muss jede katholische Kirchengemeinde bei Konzerten und anderen öffentlichen Veranstaltungen GEMA-Gebühren aus eigener Kasse zahlen, kostenfrei bleiben nur die Gottesdienste. Ein kleines Pfarrfest könnte dann um 24 Euro kosten, doch Gemeinde, die große Oratorien veranstalten, könnten sich auch 1.000 Euro summieren. Außerdem kommt ein höherer Verwaltungsaufwand auf die Pfarreien zu, denn jedes Pfarrfest, jede Seniorenveranstaltung muss extra gemeldet werden.

Der Verband der deutschen Diözesen sagte gegenüber dem „Bayrischen Rundfunk“, dass die neue Pauschale nicht angemessen sei.

Bereits 2015 hatte die GEMA die Meldepflicht für Konzerte und kirchliche Veranstaltungen eingeführt.

UPDATE 19.28 Uhr
DBK-Pressesprecher Matthias Kopp dementiert die Nachricht des Bayrischen Rundfunks. Die DBK hat den Bayrischen Rundfunk dazu aufgefordert, diese Falschmeldung umgehend zu korrigieren."

UPDATE 27.3. 8.00 Uhr – Kopp: „Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag zum genannten Datum (31.12.2017) gekündigt hat.“

Unter Hinweis auf die Homepage der GEMA (Link) fragte kath.net erneut bei der Deutschen Bischofskonferenz nach. Kopp erläuterte am 27.3.2018 gegenüber kath.net: „Die GEMA macht es sich sehr einfach und die Aussage ist schlicht nicht korrekt. Seit 1986 gab es den Vertrag zwischen dem VDD und der GEMA, der als unbefristet galt. Natürlich gab es ein vertraglich geregeltes Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Ausdrücklich betone ich, dass die GEMA diesen Vertrag zum genannten Datum (31.12.2017) gekündigt hat.“

UPDATE 27.3. 14.00 Uhr: Der „Bayrische Rundfunk“ korrigiert den Fehler
Der „Bayrische Rundfunk“ schreibt nun zu seinem Artikel: „Im Artikel vom Sonntag (25.3.2018) zum gleichen Thema hat sich bedauernswerterweise ein Fehler eingeschlichen. Darin war die Rede davon, die katholische Kirche habe den Vertrag mit der GEMA gekündigt. Korrekt ist, dass die Vertragsverhandlungen zu keinem gütlichen Ende führten und die GEMA deshalb den bisher gültigen Pauschalvertrag gekündigt hat.“

Auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz gibt Pressesprecher Matthias Kopp nochmals eine aktuellen Überblick: VDD-Rahmenverträge und GEMA

Link zum Beitrag des „Bayrischen Rundfunks“: Singen wird teuer - Katholische Kirche steigt aus GEMA-Vertrag aus

Symbolbild: Kirche



© 2018 www.kath.net