Bundesverfassungsgericht: Kein Gesichtsschleier am Autosteuer

22. März 2018 in Deutschland


Deutsches Bundesverfassungsgericht wies Klage einer Muslimin ab


Karlsruhe (kath.net) Das Deutsche Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Muslimin gegen das Verhüllungsverbot am Steuer ab. Die Karlsruher Richter urteilten, dass der Antrag der muslimischen Frau nicht ausreichend begründet gewesen war. Das berichteten die „Deutsche Welle“ und andere Medien.

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass das Verhüllungsverbot den Zweck habe, die Identität der Autofahrer nach Verkehrsverstößen festzustellen. Weiters soll das Verhüllungsverbot eine ungehinderte Rundumsicht gewähren, auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Außerdem habe die muslimische Frau nicht klar erklärt, warum ihr durch unverschleiertes Autofahren ein schwerer Nachteil entstehe.

Die muslimische Frau hatte vertreten, dass sie das Verhüllungsverbot in diesem Fall in ihrer Religionsfreiheit verletze. Sie trage den Gesichtsschleier wegen ihres Glaubens seit sieben Jahren. Wegen des Verhüllungsverbotes sei es ihr nicht möglich, die Führerscheinprüfung abzulegen. Da sie alleinerziehend auf dem Land lebe, sei sie aber auf das Auto angewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


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