Werbung für Abtreibung? „Wir wollen diese Debatte offensiv angehen“

11. März 2018 in Deutschland


CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer: „Wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens geht, scheut die CDU keine Diskussion.“ Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) „Linke, Grüne, FDP und leider auch die SPD wollen das bisherige Werbeverbot kippen. Insbesondere der Antrag der SPD wirft Fragen auch in unserer Partei auf.“ Das schreibt die neue CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer an die Funktions- und Mandatsträger der CDU Deutschland, bevor in den nächsten Wochen im Deutschen Bundestag wieder Pro und Kontra über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im §219a Strafgesetzbuch (StGB) debattiert wird. kath.net liegt das Schreiben vom 8.3.2018 vor.

Die Diskussion um den § 219 StGB belastet nach Einschätzung vieler Medien derzeit die noch im Aufbau begriffene Große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD zwecks Regierungsbildung. Dazu erläutert Kramp-Karrenbauer: Es sei „Fakt“, dass die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf schon im Dezember 2017, vor den Koalitionsverhandlungen, vorgelegt habe. „Eine Behandlung im Bundestag auf Initiative der SPD ist bislang nicht erfolgt, weil während der Koalitionsverhandlungen nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wurde. Eine solche wäre aber nur möglich gewesen, wenn wir uns als CDU auf einen inhaltlich faulen Kompromiss eingelassen hätten. Dies haben wir bewusst nicht getan, weil das Konzept zum Schutz ungeborenen Lebens, dessen Bestandteil auch das Werbeverbot im §219a StGB ist, nicht verändert werden soll und darf.“

Die frühere saarländische Ministerpräsidentin, die sich schon jahrelang mit klaren Positionen gegen weitere Erleichterungen bei Abtreibungen ausspricht, betonte in ihrem Schreiben, dass ungeborenes Leben eine eigene Rechtsqualität habe und verfassungsrechtlich geschützt sei. Eigens erinnerte sie, dass Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor rechtswidrig seien, „auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden. Ein Abbruch ist auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch keine normale medizinische Dienstleistung, für die in Anzeigen oder über das Internet geworben werden darf. Diese klare Haltung werden wir auch im Bundestag und bei den Diskussionen und Abstimmungen vertreten.“

Im Deutschen Bundestag werde es sich zeigen, wer von den Abgeordneten das bewährte Lebensschutzkonzept in aller Konsequenz trage und wer nicht. „Die Initiativen von Linken, Grünen und SPD brauchen Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, um eine Mehrheit zu bekommen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben.“

Die CDU scheue keine Diskussion, wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens gehe, weder innerhalb noch außerhalb des Parlamentes, stellte Kramp-Karrenbauer abschließend fest. „Deshalb wollen wir diese Debatte offensiv angehen.“

Die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen war durch den Prozess gegen die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel ausgelöst worden. Diese hatte auf der Homepage ihrer Praxis darauf hingewiesen, dass sie auch Abtreibungen durchführe. Dafür war sie im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, kath.net hat berichtet. Die Diskussion um die Werbung für Abtreibung und um Kristina Hänel lässt die Frage aufkommen, ob hier Abtreibungsbefürworter eine gezielte Kampagne aufbauen mit dem Ziel der Abschaffung von § 219 StGB. Bei erfolgreicher Abschaffung dieses Paragraphen stünde zu befürchten, dass dann in einem nächsten Schritt auch die klar lebensschützerischen Bemühungen in der Formulierung von § 218 StGB unterminiert und umformuliert werden könnten.

Der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg, hatte im „Spiegel“ von einem „stillosem Verhalten“ der SPD gesprochen. In einer „Nacht- und Nebelaktion“ habe die SPD „einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf“ stoße. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, erläutert gegenüber dem „Spiegel“, dass man überlege, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls dieses Gesetz tatsächlich zustande komme.

Die aktuelle Debatte ist eine nicht zu unterschätzende Belastungsprobe für die Große Koalition – gleichzeitig ist sie aber auch eine große Chance: CDU/CSU können zeigen, dass sie nicht für eine Preisgabe aller Werte zu haben sind, nicht zuletzt jener Werte, die durch das „C“ unaufgebbar im Parteinamen verankert sind.

Archivfoto Annegret Kramp-Karrenbauer/CDU


Archivfoto Kramp-Karrenbauer © kath.net/Petra Lorleberg


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