Launert: „Staat hat Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben“

2. März 2018 in Prolife


CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert im kath.net-Interview: „CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich entschieden gegen Abschaffung/Abänderung des strafrechtlich sanktionierten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche aus!“ Von Petra Lorleberg


Berlin-Bayreuth (kath.net/pl) „Der Schwangerschaftsabbruch darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden.“ Darauf macht Silke Launert im kath.net-Interview aufmerksam. Die Juristin ist CSU-Bundestagsabgeordnete und gehört dem CSU-Parteivorstand an. Der Staat, so erläutert sie, ist „von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, das ungeborene Leben nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen“. Angesprochen auf den lautstarken Unmut einiger Parlamentarier während ihrer jüngsten Rede im Deutschen Bundestag (siehe Video unten) sagt sie: „Einigen Parlamentariern scheint die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu passen.“

kath.net: Sind Sie persönlich für oder gegen die Freigabe der Werbung für Abtreibung?

Launert: Ich spreche mich gegen die Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche aus.

kath.net: Ihnen kommt in der Frage der Werbung für Abtreibung das Recht auf Leben und die Schutzpflicht durch unseren Staat zu kurz.

Launert: Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass Menschenwürde auch dem ungeborenen menschlichen Leben zukommt.

Dieses Recht des Ungeborenen besteht auch gegenüber seiner Mutter.

Wir als Staat sind von Verfassungs wegen dazu verpflichtet, das ungeborene Leben nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Zudem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Auftrag des Staates, den Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben. Der Schwangerschaftsabbruch darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden.

Einige Abgeordnete scheinen diese Vorgaben nicht sehen zu wollen. Aber wir können unsere Verfassung und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht so drehen und wenden, wie wir es gerne wollen.

Der Staat muss zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird, so das Bundesverfassungsgericht wörtlich. Entscheidet der Gesetzgeber sich zum Schutz des ungeborenen Lebens für das Instrument einer Beratung der schwangeren Frau, ist er verpflichtet, bei der Festlegung von Inhalt, Durchführung und Organisation Regelungen zu treffen, die wirksam und ausreichend sind, um die betroffene Frau für das Austragen des Kindes gewinnen zu können.

Deutschland verfügt bereits über ein solches ausgewogenes Beratungskonzept. Die betroffenen Frauen erhalten ausreichend Informationen und werden umfassend beraten.

Die Abschaffung des Werbeverbotes würde das ausdifferenzierte Schutzsystem beeinträchtigen und eine Kommerzialisierung sowie Verharmlosung des Schwangerschaftsabbruches nach sich ziehen.

kath.net: Während Ihres jüngsten Redebeitrags im Deutschen Bundestag zur Debatte über Werbung für Abtreibung lösten Ihre Erläuterungen über die geltende Rechtsgrundlage Unruhe aus.

Launert: Einigen Parlamentariern scheint die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu passen. Ich glaube, das ist ideologisch bedingt. In meiner Rede habe ich die Vorgaben, die uns unsere Verfassung und das Bundesverfassungsgericht vorgeben, benannt und wortwörtlich zitiert. Wer selbst das nicht akzeptiert, scheint die Meinungsäußerungsfreiheit nicht verstanden zu haben.

Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen diesen Vorgaben und bilden ein ausgewogenes Gesamtkonzept.

kath.net: Inzwischen wird gelegentlich sogar gefordert, dass das Recht auf Abtreibung zu den Menschenrechten gezählt werden soll.

Launert: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet die Menschenwürde. Gemäß Artikel 3 der Erklärung hat jeder das Recht auf Leben.

Ein Recht auf Abtreibung würde im Widerspruch zu diesen Rechten stehen. Ein solches kann und darf es daher nicht geben.

kath.net: In manchen Kulturkreisen gelten Mädchen gegenüber Buben als minderwertig, in der Schweiz ist deshalb eine gezielte Abtreibung wegen unerwünschtem Geschlecht inzwischen verboten worden und weitere Schutzgesetze sind in Diskussion. Vermeidet man es in Deutschland auf dieses Thema aufmerksam zu werden?

Launert: Die von Ihnen geschilderte Situation in der Schweiz war mir bislang unbekannt. Aber eine Abtreibung wegen des Geschlechtes ist selbstverständlich absolut inakzeptabel. Eine derartige Praxis würde auch nicht im Einklang mit unserer Verfassung stehen.

kath.net: Wie steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insgesamt zu dem Thema?

Launert: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem ausgewogenen Regelungskonzept fest, wie es in den Paragraphen 218 bis 219 b des Strafgesetzbuches geregelt ist. Aus Sicht der Fraktion darf es weder eine Kommerzialisierung noch eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen geben. Betroffene Frauen haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich ausreichend zu informieren und sich ergebnisoffen beraten zu lassen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich daher entschieden gegen eine Abschaffung oder Abänderung des strafrechtlich sanktionierten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche aus.

CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert


Deutscher Bundestag - Bemerkenswerter Redebeitrag der CSU-Bundestagsabgeordneten Silke Launert zu Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB


Foto MdB Launert (c) www.silke-launert.de


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