Burger, Fürst widersprechen Marx: Keine Segnung für Homopaare! UPDATE!

20. Februar 2018 in Aktuelles


SWR: Widerspruch von Erzbischof Burger und Bischof Fürst zu Überlegungen des DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx, Homopaare im Einzelfall kirchlich zu segnen - UPDATES: Komplettes Statement von Fürst, komplette Antwort von Pressestelle EB Freiburg


Freiburg-Rottenburg (kath.net) Die Bischöfe der beiden katholischen Bistümer Baden-Württembergs widersprechen Überlegungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, Homopaare im Einzelfall kirchlich zu segnen. Nach Angaben des SWR erläuterte Bischof Gebhard Fürst/Rottenburg-Stuttgart, dass die Spendung des Ehesakramentes der Ehe vorbehalten bleibe, er verwies auf die natürliche Offenheit für Kinder. Ein Sprecher des Freiburger Erzbischofs Stephan Burger erläuterte ebenfalls gegenüber dem SWR, dass die katholische Kirche eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ablehne, deshalb könne sie hier auch keinen Segen geben.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, hatte Anfang Februar seine Überlegungen öffentlich gemacht, kath.net hat berichtet. Dafür hatte er sowohl Zustimmung wie auch Kritik erfahren, auch der emeritierte Kurienkardinal Paul Josef Cordes hatte seine Kritik öffentlich gemacht. Auf kath.net hatte Cordes festgestellt: „Der Vorstoß von Kardinal Marx missachtet die eindeutige Offenbarung Gottes“, kath.net hat berichtet. Ebenso hat auch der der emeritierte Weihbischof von Salzburg, Andreas Laun, auf kath.net geäußert: „Man kann eine homosexuelle Verbindung nicht segnen“, kath.net hat berichtet.

UPDATE
Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst erläuterte gemäß Angabe der Pressestelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Einzelnen: „Solche Segensfeiern sind nie nur rein private Handlungen, sie sind immer auch ein Tun der Kirche, die dem christlichen Bild vom Menschen verpflichtet ist. Segnungsgottesdienste im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann ich auch deshalb nicht zustimmen, weil solche Feiern einen ‚quasi-sakramentalen’ Eindruck erwecken würden. Die Spende des Sakramentes bleibt aber der Ehe mit ihrer natürlichen Offenheit für Kinder vorbehalten. Seelsorgerliche Begleitung für homosexuelle Paare hingegen ist selbstverständlich immer und in allen Fällen möglich. Eingetragene Partnerschaften tolerieren wir voll und ganz; sie dürfen nicht diskriminiert werden.“ Er habe vereinzelt von solchen Anfragen gehört, stellte er weiter fest, in jüngster Zeit sei aber nichts an ihn persönlich herangetragen worden.

UPDATE
Die Pressestelle des Erzbistums Freiburg erläuterte im Einzelnen: Erzbischof Stephan Burger sieht es nicht als seine Aufgabe an, Überlegungen seiner Mitbrüder im Bischofsamt öffentlich zu bewerten oder zu kommentieren. Gleichwohl werden natürlich auch an die Erzdiözese Freiburg Fragen nach der Möglichkeit liturgischer Formen gestellt, in denen gleichgeschlechtliche partnerschaftliche Beziehungen eine Rolle spielen. Unter anderem werden auch Fragen nach der Möglichkeit von Segnungen oder Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare gestellt.

Die Katholische Kirche lehnt jedoch eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe ab, weil es, so Papst Franziskus, keinerlei Fundament dafür gebe, „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen“ (Amoris Laetitia Nr. 251).

Die Segnung einer individuellen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier könnte aber leicht den Anschein erwecken, genau eine solche Gleichstellung vorauszusetzen. Der Segen Gottes kann jedoch keinem Menschen, ganz unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, versagt werden. Insofern ist eine Segnung einzelner Personen immer möglich.

Die besondere Stellung der Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau, hingeordnet auf Einheit, Unauflösbarkeit, Gattenwohl und Nachkommenschaft zeigt sich in der Feier der Liturgie und dem damit verbundenen Segen.

Symbolbild: NO



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