Sonntagspflicht, Eucharistie und gültige Messe

9. Februar 2018 in Spirituelles


"Ich mag den Begriff Sonntagspflicht nicht sehr, weil er so lastend klingt. Trotzdem ist er richtig..." Von Claudia Sperlich


Berlin (kath.net/Blog "Katholisch? Logisch!"/cs) Die katholische Kirche nimmt die Sonntagspflicht sehr ernst – und soweit ich weiß, tun die meisten evangelischen und freikirchlichen Denominationen das auch.

Ich mag den Begriff Sonntagspflicht nicht sehr, weil er so lastend klingt. Wie klingt denn „Ich muss jeden Sonntag meine Erlösung feiern“ oder „Ich muss jeden Sonntag meinen besten Freund besuchen“? Trotzdem ist er richtig, denn wir sind nun mal so gestrickt, daß es Tage gibt, an denen wir nölig sind und irgendwie lieber nicht zur Kirche wollen, vielleicht weil wir gerade faul sind, oder weil die anderen Gemeindemitglieder uns gerade mißhagen, oder weil wir die Predigten dieses Priesters nicht mögen. Dann ist es gut, wenn es klare Regeln gibt: Raff dich auf, ob du willst oder nicht.

Der Sonntagspflicht schuldhaft nicht nachkommen bedeutet für den Katholiken: Die nächste Beichte ist fällig, und davor ist der Eucharistieempfang nicht erlaubt. Das wiederum schließt den Kirchgang keineswegs aus, natürlich darf jeder, auch wer gerade nicht im Stand der Gnade ist (also nicht von einer schweren Sünde belastet), in die Kirche. Nur darf er dann eben nicht die Eucharistie empfangen. Er darf allerdings beim Kommuniongang nach vorne gehen und um den Segen bitten (das geschieht sinnvollerweise mit über der Brust gekreuzten Armen oder die rechte Hand auf die linke Schulter gelegt – dann weiß der Priester Bescheid, und es gibt kein Mißverständnis). Übrigens gilt das auch bei anderen noch ungebeichteten schweren Sünden – und auch, wenn man weniger als eine Stunde vorher etwas gegessen oder getrunken hat (Ausnahme sind Wasser und notwendige Medikamente); die Eucharistische Nüchternheit ist durchaus sinnvoll.

Geistige Kommunion, also der Wunsch nach dem Kommunionempfang und der Vollzug aller mit dem Eucharistieempfang verbundenen Gebete und Handlungen, außer dem Eucharistieempfang selbst, in einer inneren Haltung der Sehnsucht nach Gott, ist sowohl in einer Kirche als auch vor dem Fernseher möglich. Ich habe in der Kirche einige Male die Erfahrung gemacht, daß ich zwar aus Gründen die Eucharistie nicht empfangen konnte, aber getragen war durch die Gemeinschaft der Gläubigen. Sie empfängt die Eucharistie auch für den, der das nicht kann.

In dem Fall, daß man kürzlich die Sonntagspflicht versäumt hat (oder etwas anderes Beichtpflichtiges auf dem Kerbholz hat), seitdem aber unverschuldet wirklich keine Möglichkeit zur Beichte hatte, obwohl man das wollte, und ehrlich vorhat, bei nächster Gelegenheit zu beichten, kann man auch die Kommunion empfangen – sie ist ja auch ein Heilmittel für die Seele. Man sollte sich in so einem Fall aber sehr genau selbst prüfen; wir neigen nun mal dazu, uns besser zu finden als wir sind.

Was ist nun, wenn man der Sonntagspflicht nicht nachkommen kann, z.B. weil man krank ist oder Dienst hat? Wäre es dann möglich, in Echtzeit oder auch in der Mediathek die Messe mitzufeiern?
Zunächst einmal ist es natürlich keine Sünde, unverschuldet die Sonntagspflicht zu versäumen; wo ein gerechter Grund vorliegt, nicht zur Messe zu gehen, verlangt die Kirche das auch nicht. Gott will uns heilen, nicht knechten!

Es ist selbstverständlich gut (aber nicht geboten), in einem solchen Fall über Radio oder Fernsehen die Messe zu verfolgen und auch mitzubeten. Jedoch ist die Ausstrahlung über die Medien keine gültige Messe. Gültig feiert nur, wer physisch dabei ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Nach einer ebenso angeregten wie freundschaftlichen Diskussion auf facebook über die Gültigkeit der live in die MEHRspace-Halle übertragenen Messe im MEHR-Auditorium weiß ich inzwischen: Bei MEHRspace wurde ebenso gültig Messe gefeiert wie im Auditorium, weil sie vor Ort war, da die Halle mit der Übertragung als Nebenraum der Halle mit dem Altar gilt. Es ist auch denkbar, die Auffassung, was „vor Ort“ ist, großzügig zu erweitern, wenn die Gemeinden weiter ins Riesige wachsen mit einem Priester auf hundert Quadratkilometer. Vielleicht kann dann eine Live-Übertragung der Messe in der nächstgelegenen Pfarrei auch am heimischen Bildschirm als gültige Messe angesehen werden – mit geistiger Kommunion. Einstweilen ist es aber nicht so.

Sinnvoll ist jedenfalls bei Verhinderung (oder auch bei schuldhaftem Fernbleiben, wenn man sich das noch am selben Tag klargemacht hat), die für diesen Sonntag vorgesehenen Lesungen und das Evangelium zu lesen und den Psalm zu beten; der Schott hilft.




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