Gespräch bei Bußweg: „Er/Sie repräsentiert für mich Kirche“

4. Dezember 2017 in Österreich


Nach Ausschreibung eines Bußweges in Stadtpfarre Graz entstanden Fragen, ob die Ohrenbeichte vor der sakramentalen Lossprechung vor einem Priester abgelegt wird – Diözese Graz-Seckau: „Alle Vorgaben für Spendung eines Sakramentes werden eingehalten“


Graz (kath.net) Einen „Weg der Buße“ bietet die Stadtpfarre Hl. Blut in Graz im Advent an. Im Pfarrbrief der Kirche findet sich auf S. 4 die Information: „Die drei wesentlichen Elemente des Bußsakramentes – Besinnung, Bekenntnis, Lossprechung – sollen als einzelne Etappen eines Weges durch geprägte Zeiten der Buße begangen werden“. Ein Wortgottesdienst am Montag führt zur Gewissenserforschung hin, als zweite Etappe wird das „Gespräch mit einem Menschen meines Vertrauens (Er/Sie repräsentiert für mich Kirche)“ angeboten, „dieses Gespräch dient der Erhellung und Neuorientierung meiner Lebenssituationen und ist Bekenntnis.“ Als dritte Etappe ist dann am Freitag derselben Woche „Die Feier der Versöhnung“ vorgesehen, sie erfolgt „im Rahmen einer Hl. Messe mit Handauflegung und Lossprechung des Einzelnen“.

kath.net stellte daraufhin eine Presseanfrage an die Diözese Graz-Seckau, da aus der Ausschreibung der Veranstaltung der Eindruck entstehen konnte, dass die sakramentale Lossprechung in der Messfeier ohne vorige Ohrenbeichte erteilt werde und dass es sich außerdem bei den hörenden Personen der zweiten Etappe nicht ausschließlich um Priester zu handeln scheint.

Für die Diözese Graz-Seckau antwortete Martin Gsellmann, Mitarbeiter des Bischöflichen Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: „Ich kann folgendes zum Pfarrbrief der Stadtpfarre Graz-Hl. Blut im Advent 2016 nach Rücksprache mit unserem Pastoralamtsleiter und mit Stadtpfarrpropst Christian Leibnitz sagen: Es wird selbstverständlich in der Diözese Graz-Seckau darauf geachtet, dass alle Vorgaben für die Spendung eines Sakramentes eingehalten werden. Ihre Aufmerksamkeit auf Rechtmäßigkeit der Sakramentenspendung verkennt, dass der ‚Weg der Versöhnung‘ nicht automatisch mit dem Sakrament der Buße gleichzusetzen ist. Wenn Personen zusätzlich den Wunsch nach Empfang des Bußsakramentes geäußert haben, so wurden selbstverständlich die Vorgaben eingehalten.“


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