Afrikanische Staaten sichern Elternrechte in UN-Resolutionen

28. November 2017 in Chronik


Mit Zusätzen zu drei Resolutionen ist es der Gruppe afrikanischer Staaten in der UNO gelungen, die Elternrechte beim Aufklärungsunterricht für Kinder zu verankern.


New York City (kath.net/LSN/jg)
Afrikanische Nationen haben drei Zusätze zu UN-Resolutionen durchgesetzt, welche die Elternrechte im Aufklärungsunterricht von Kindern sichern. Die Abstimmung beim Dritten Komitee der Generalversammlung der UNO war denkbar knapp, die Zusätze wurden aber, unter anderem Dank der Unterstützung der USA, angenommen.

Die ursprüngliche Formulierung hatte die Eltern als gleichberechtigt neben den Kindern, Anbietern von Gesundheitsleistungen und Lehrern genannt. Die UNO-Kinderrechtskonvention sieht allerdings vor, dass die Eltern das Erziehungsrecht für ihre Kinder haben. Mit diesem Argument begründete die Delegierte des Karibikstaates St. Lucia den Zusatz. Sie wollte ihn bei einer Resolution zur Sexualaufklärung für Kinder ab zehn Jahren und Jugendlichen anbringen. Ihr Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Die Afrikanische Gruppe brachte den inhaltlich gleichen Zusatz für drei weitere Resolutionen ein, und zwar jene betreffend die Rechte des Kindes, Mädchen mit Behinderung und Mädchen allgemein. Obwohl europäische und lateinamerikanische Staaten durchsetzten, dass extra nur über die Zusätze abgestimmt wurde, erreichten diese jeweils eine knappe Mehrheit.

Ein Delegierter aus Ägypten hingegen, dass die afrikanische Kultur die Elternrechte respektiere. „Ägypten weist die Versuche bestimmter Länder zurück, ihr Erziehungssystem anderen Ländern aufzuzwingen“, sagte er wörtlich.

Die Reaktionen aus Ländern der Europäischen Union und Südamerikas zeigten deren Frustration und Enttäuschung. Ein Mitglied der norwegischen Delegation erklärte, den Zusatz nicht akzeptieren zu können, weil Kinder in Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit „frei und autonom entscheiden sollten“.

Das Dritte Komitee der UN-Generalversammlung ist für soziale, humanitäre Fragen sowie Menschenrechtsfragen zuständig, wenn diese die Menschen aller Länder betreffen.

Foto: Symbolbild


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