Deutschland möchte 'inter-/divers'-Geschlecht einführen

9. November 2017 in Deutschland


Der Umgang mit Menschen, die bei der Geburt sowohl männliche wie auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, soll nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt werden.


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgerichtshof möchte, dass zukünftig neben männlich und weiblich auch ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein soll. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber laut Medienberichten ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.

Personen, die sich aufgrund biologischer Vorgegebenheiten dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, so argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.

Immer wieder kommen Kinder auf die Welt, die Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen, oft sind diese Menschen auch genetisch weder klar als Mann oder Frau zuordenbar.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (c) Petra Lorleberg/kath.net


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