Österreich: Werberat befasst mit "Zehn-Gebote-Reklame" von "XXXLutz"

7. November 2017 in Österreich


Zuletzt zahlreiche Beschwerden gegen Banalisierung des für Juden und Christen heiligen Dekalogs


Wien (kath.net/KAP) Die aktuelle, religiös konnotierte Werbelinie des österreichischen Möbelriesen "XXXLutz" sorgt derzeit für Aufregung - und beschäftigt den Österreichischen Werberat: Zuletzt gingen dort zahlreiche Beschwerden gegen die Banalisierung der von Juden und Christen gleichermaßen als geoffenbart und maßgeblich betrachteten Zehn Gebote ein; die neue Kampagne von Demner, Merlicek & Bergmann verballhornt den Dekalog zu zehn "An-Geboten" wie "Du sollst eine Markenküche besitzen" und "Du sollst immer viel sparen". Laut einer "Kathpress"-Anfrage beim Werberat - eigentlich Verein "Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft" - am Montag soll bis Mittwochabend eine Entscheidung vorliegen, ob diese Werbung gegen den Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft verstößt oder nicht.

Auf der Website des Werberates sind die aktuellen Beschwerden einsehbar. Die 30 jüngsten unter "Verletzung religiöser Gefühle" angeführten Ärgernisse richten sich gegen die XXXLutz-Werbung. "Mit der Geschmacklosigkeit des neuen Werbespots wird christliches Gedankengut bewusst ins Lächerliche verzerrt und entwertet", meinte ein Beschwerdeführer. Ein anderer deklarierte sich als "religiöser Mensch" und ortete eine "Herabwürdigung religiöser Lehren", die "an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten" sei. Mehrere Konsumenten nahmen auch Anstoß an der Drohung im Werbespot gegen die Großmutter der "Familie Lutz", sie komme ins Heim, wenn sie nicht still sei.

Das Verfahren ist derzeit in Bearbeitung, teilte der Werberat zur Causa mit. Ein Gremium mit Fachleuten aus den drei Kernbereichen der Werbewirtschaft - Medien, Agenturen, Auftraggeber - sowie aus anderen Bereichen wie Rechtswissenschaft, Medizin und Psychologie befindet darüber, ob eine Werbung bzw. Kampagne "kein Einschreiten" erfordert, eine "Aufforderung zur Sensibilisierung" nach sich zieht oder aber zur "Aufforderung zum Stopp" führt. Davor wurde dem Auftraggeber XXXLutz die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben - wie auch der Arbeiterkammer und dem Anti-Sexismus-Beirat.

Jeder Konsument kann Werbung beanstanden

Grundsätzlich kann sich jeder Konsument, der sich durch eine Werbemaßnahme belästigt, verletzt oder irregeführt fühlt, an den Werberat mit einer Beschwerde richten. In Bezug auf "Verletzung religiöser Gefühle" bleibt der Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft allerdings vage: Werbung dürfe niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Herkunft, sexuelle Orientierung - oder eben der Religion bzw. Weltanschauung. Geschlechterdiskriminierende Werbung ist laut einer Statistik des Werberates mit 31 Prozent der Hauptgrund für Beanstandungen, in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen sich 7 Prozent der Beschwerdeführer.

In seiner Broschüre "DOs und DON'Ts in der WERBUNG" weist der Werberat darauf hin, dass ethisch einwandfreie Werbung auch im Interesse der Auftraggeber liege: Die Konsumenten würden auf ein Produkt bzw. eine Dienstleistung verzichten, wenn dafür unwahr, aggressiv oder sexistisch geworben wird: "62 Prozent der Befragten gaben an, dass sie aufgrund einer für sie nicht akzeptablen Werbung schon einmal etwas bewusst nicht gekauft haben", heißt es auf der Website "www.werberat.at".

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