Ärztin muss wegen Werbung für Abtreibung vor Gericht

4. November 2017 in Deutschland


In Gießen muss sich die Medizinerin Kristina Hänel vor Gericht verantworten. Der Ärztin drohen nun zwei Jahre Freiheitsstrafe.


Gießen (kath.net)
Im mittelhessischen Gießen muss sich Ärztin Kristina Hänel im November vor Gericht verantworten, weil sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Internet für Abtreibungen geworben hat. Dies berichtet "pro - Das christliche Medienmagazin". In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch bei „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ im Paragraf 219a Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gießen ist nach Angaben der Hessenschau vom Montag für den 24. November angesetzt. Die Ärztin engagiert sich seit Jahren bei "Pro Familia".

Die Staatsanwaltschaft hat Hänels Internetauftritt aus dem Jahr 2015 im Visier. Dort gehe es nach Angaben eines Sprechers darum, dass die Homepage der Ärztin auf allgemeine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch verlinkte und darauf hinwies, dass der Abbruch in der Praxis der Ärztin durchgeführt werde könne. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei diese Verknüpfung von Informationen strafbar.


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