Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern

9. Oktober 2017 in Weltkirche


Franziskus richtet Grußbotschaft an Teilnehmer eines Internationalen Kongresse zum Thema Kirchenrecht und Rechtskultur


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Aus der Sicht von Papst Franziskus kann das Kirchenrecht ein "bevorzugtes Mittel" zur Förderung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) sein. Dies biete sich etwa in den Bereichen Ökumene, Barmherzigkeit und Nächstenliebe, Religionsfreiheit, Synodalität sowie bei einem "offenen und positivem" Umgang mit Laien sowie bei einer "gesunden Zusammenarbeit von Kirchengemeinschaft und Zivilgesellschaft" an, so Franziskus.

Das Kirchenrecht könne in diesen Bereichen auch eine erzieherische Funktion ausüben und den Christen helfen, zu einer Kultur zu finden, "die den Lehren des Konzils entspricht", heißt es in einer am Freitagabend vom Vatikan veröffentlichten Papstbotschaft.

Darin bezeichnet Franziskus das Kirchenrecht als ein im Idealfall "wirksames Mittel zur Übersetzung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils in das Alltagsleben des Volkes Gottes". Dabei können sich nach Darstellung des Papstes im Laufe der Zeit auch Änderungen ergeben. Franziskus verweist in seiner Botschaft auf die 2015 von ihm verkündete kirchlichen Eheprozessordnung. Katholischen Frauen und Männern, die sich getrennt haben, soll damit die Annullierung der geschlossenen Ehe erleichtert werden.

Die Grußbotschaft des Papstes richtet sich an die Teilnehmer eines Internationalen Kongresse zum Thema Kirchenrecht und Rechtskultur. Die viertägige Veranstaltung an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom endet am heutigen Samstag. Sie erinnert diesmal besonders an das vor 100 Jahren erstmals erschienene kirchliche Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (CIC).

Zugleich stand die Erörterung aktueller Herausforderungen auf der Tagesordnung. Bei dem zum 16. Mal veranstalteten Treffen ging es außerdem um einen Vergleich des katholischen Kirchenrechts mit anderen christlichen, jüdischen und muslimischen Rechtstraditionen.

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