Bayern lässt 'Ehe für alle' auf Verfassungsmäßigkeit prüfen

6. September 2017 in Deutschland


„Bayrischer Rundfunk“: Zwei Juraprofessoren prüfen den Bundestagsbeschluss, danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird.


München (kath.net) Die bayrische Landesregierung hat zwei Juristen beauftragt, den Bundestagsbeschluss zur „Ehe für alle“ zu überprüfen. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger soll prüfen, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen wird sich mit der internationalen Rechtslage beschäftigen. Danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird. Der bayrische Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) hatte den Bundestagsbeschluss zu „Ehe für alle“ als „Hauruckaktion“ kritisiert. Nach Darstellung des „Bayrischen Rundfunks“ hatte Grünen-Fraktionsvorsitzender Ludwig Hartmann die Überprüfung des Gesetzes durch Juristen als „Wahlkampf-Volte“ bezeichnet.

Das Gesetz war Ende Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden, kath.net hat berichtet. Es sieht die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paar für den 1. Oktober vor.

Der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, hatte bereits im Juli geäußert, dass der die Überlegungen der Bayrischen Staatsregierung zur Verfassungsklage unterstütze, kath.net hat berichtet. Er halte eine solche Klage unabhängig von ihren Ausgang „für den Rechtsfrieden in Deutschland“ gut.

Ebenso hatte der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, eine Überprüfung des Beschlusses vor dem Bundesverfassungsgericht gefordert, kath.net hat berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


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