Menschenrechtsgerichthof: Vollverschleierungsverbot ist rechtmäßig!

12. Juli 2017 in Aktuelles


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Für eine demokratische Gesellschaft sei ein solches Verbot notwendig, damit würden die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten geschützt.


Straßburg (kath.net) Das belgische Vollverschleierungsverbot ist rechtsmäßig. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie der „Kurier“ berichtete. Für eine demokratische Gesellschaft sei ein solches Verbot notwendig, damit würden die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten geschützt, erläuterten die Richter.

Seit 2011 ist in Belgien gesetzlich untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt. Bei Zuwiderhandlung können Geldstrafen und mehrtägige Haftstrafen verhängt werden. Zwei Musliminnen hatten versucht, dagegen zu klagen, sie wollten aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier tragen.

Der Erlass solcher Gesetze sei aber Sache der einzelnen EU-Länder. In Österreich gibt es bereits ein Burka-Verbot, in Deutschland noch nicht.


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