Papst ändert Regeln für Selig- und Heiligsprechungen

11. Juli 2017 in Weltkirche


Motu Proprio "Maiorem hac dilectionem" nennt neuen Tatbestand "Hingabe des Lebens" - Seligsprechung für Christen, die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingeben und deshalb selbst einen verfrühten Tod sterben


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Regeln für Selig- und Heiligsprechungen geändert. Neben dem Martyrium hat er die "Hingabe des Lebens" als neuen Tatbestand auf dem Weg zu einer Selig- und Heiligsprechung eingeführt. Die aufgrund von Nächstenliebe erfolgte "heroische Hingabe des Lebens" sei ein neuer Sachverhalt, der sich vom Martyrium und dem sogenannten heroischen Tugendgrad unterscheide, heißt es in einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten Erlass.

Der Erlass in Form eines sogenannten Motu Proprio trägt den Titel "Maiorem hac dilectionem" und soll besonders jene Christen berücksichtigen, die "frei und freiwillig" ihr Leben aus Nächstenliebe für andere Menschen hingaben und deshalb selbst einen verfrühten Tod starben. Eine solche "wahre, vollständige und beispielhafte" Nachahmung Jesu verdiene die gleiche Verehrung durch die Gläubigen, wie Märtyrer oder Christen, die den heroischen Tugendgrad erfüllen, so der Papst.

Voraussetzung für eine Anerkennung dieses neuen Tatbestands mit Blick auf Heilig- und Seligsprechungen sind weiter die Akzeptanz eines sicheren und bald nahenden Todes sowie eine Verbindung der "Hingabe des Lebens" mit einem frühzeitigen Tod. Zudem muss der Kandidat bis zu seinem Tod ein christliches Leben geführt haben. Weiter sollten "Durst nach Heiligkeit" sowie entsprechende Anzeichen spätestens nach dem Tod auftreten. Für eine Seligsprechung ist zudem ein Wunder nötig, das nach dem Tod durch die Fürsprache des Verstorbenen erfolgte.

Die Vatikan-Zeitung "Osservatore Romano" erklärte in einem Begleitartikel zu dem Erlass, der Papst habe in Absprache mit der Heilig- und Seligsprechungskongregation so einen neuen Tatbestand für Fälle einführen wollen, für die es bisher keine spezifische Regelung gab.

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