Ehe für alle: Schick fordert Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht

3. Juli 2017 in Deutschland


Hinsichtlich des vom Bundestag neu verabschiedeten Gesetzes zur „Ehe für alle“ äußert der Bamberger Erzbischof verfassungsrechtliche Bedenken.


Bamberg-Berlin (kath.net) „Aus biblischer Sicht kann die Ehe nur die Verbindung von Frau und Mann sein.“ Das schrieb der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages für die sogenannte „Ehe für alle“ auf seinem Facebookauftritt. Er habe bei der „Ehe für alle“, so Schick, auch im Blick auf die Verfassung Bedenken: „Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber bei der Ehe die Verbindung von Frau und Mann im Sinn gehabt“, dies müsse auch „heute bei der Auslegung der Verfassung eine Rolle spielen“. Denn auch im Jahr 2017 gelte, was 1949 gemeint gewesen sei: „Die Ehe von Mann und Frau und die daraus entstehende Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.“

Schick forderte, dass das neu verabschiedete Gesetz „vom Bundesverfassungsgericht auf seine Gesetzmäßigkeit überprüft werden“ müsse. Denn „wenn sich der Geist eines Gesetzes oder die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern, müssen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren neue Gesetze geschaffen und die früheren aufgehoben werden“.

Pressefoto Erzbischof Ludwig Schick / Erzbistum Bamberg


Archivfoto Erzbischof Schick (c) Erzbistum Bamberg


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