Abtreibungsklinik will Berichterstattung über Prozess einschränken

7. Juni 2017 in Chronik


Namen von Mitarbeitern der Abtreibungsklinik und von Frauen, die dort abtreiben wollen, sollen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Personen sind als Zeugen in einem Gerichtsprozess geladen.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die Lebensschutzseite LifeSiteNews.org (LSN) prozessiert vor einem kanadischen Gericht um das Recht, in ihren Berichten die Namen von Mitarbeitern einer Abtreibungsklinik zu nennen. LSN berichtet über den Fall der kanadischen Lebensschützerin Mary Wagner (42).

Wagner war im Dezember 2016 in einer Abtreibungsklinik in Toronto verhaftet worden, weil sie dort versucht hatte, schwangere Frauen davon zu überzeugen, ihr Kind nicht abzutreiben. Sie hatte damit gegen ihre Bewährungsauflagen aus einem früheren Prozess verstoßen. kath.net hat hier berichtet: Kanadische Lebensschützerin kommt aus dem Gefängnis

Die Abtreibungsklinik wollte erreichen, dass die Namen ihrer Mitarbeiter und die Namen von Frauen, die wegen einer Abtreibung in der Klinik waren, nicht in den Medien veröffentlicht werden dürfen. Diese Personen sind als Zeugen bei dem Gerichtsprozess gegen Wagner geladen, der am 25. Mai begonnen hat. In dem Antrag der Abtreibungsklinik wird LSN namentlich genannt. Die Nachrichtenseite berichtet ausführlich über den Fall Mary Wagner.

Der Anwalt der Klinik brachte den Antrag erst wenige Tage vor dem Beginn des Prozesses ein. Der Richter weigerte sich, ein einstweiliges Veröffentlichungsverbot auszusprechen. Er hat für 9. Juni eine Verhandlung zu dieser Frage angesetzt. Die Personen, um deren Identität es geht, werden erst zu einem späteren Termin aussagen.

LifeSiteNews argumentierte in ihrem Einspruch gegen das Publikationsverbot mit dem Recht Mary Wagners auf einen offenen Prozess und ihrem Recht, Details der Abtreibungsindustrie zu veröffentlichen. Eine Abtreibungsärztin hat in einer eidesstattlichen Erklärung ihre Sorge vor „Angriffen“ nicht näher genannter „Pro-Life Aktivisten“ zum Ausdruck gebracht, falls ihr Name bekannt würde. Sie ist als Zeugin in dem Prozess geladen.



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