... die Sache mit dem Kreuz

24. Mai 2017 in Deutschland


Was meinen das Erzbistum Berlin und die Deutschen Bischofskonferenz (DBK) dazu, dass eine christliche Lehrerin in Berlin in einer staatlichen Schule das Kreuz ablegen musste? kath.net hat nachgefragt.


Berlin-Bonn (kath.net/pl) In Berlin hatte eine evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes die Dienstanweisung erhalten, den Kreuzanhänger an ihrer Halskette abzulegen. Sie hatte sich gefügt, obwohl ihr die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zuvor ihr Unterstützung signalisiert hatte für den Fall, dass es beim Weitertragen des Kreuzes zu einem Rechtsstreit kommen würde. Medienberichten zufolge scheint die Lehrerin derzeit einen christlichen Fisch-Anhänger zu tragen. kath.net hatte bei der Deutschen Bischofskonferenz und beim Erzbistum Berlin nachgefragt, wie Kardinal Marx bzw. Erzbischof Koch zu diesen Vorgängen stehen und ob für christliche Lehrer in Berlin noch die volle Religionsfreiheit als gewährleistet gesehen werden kann. Denn, so die kath.net-Anfrage, zum einen könnte ein solcher Vorgang auch einen katholischen Lehrer treffen, zum anderen können in Zeiten der Ökumene auch Katholiken nicht darüber hinwegsehen, wenn ein evangelischer Christ betroffen ist.

Für die Deutsche Bischofskonferenz antwortete Pressesprecher Matthias Kopp auf die kath.net-Anfrage: „Wir wollen uns grundsätzlich nicht an der spekulativen Frage ‚hätte‘ beteiligen und dürfen daher auf das verweisen, was Ihnen die Pressestelle des Erzbistums Berlin heute zu Ihrer auch dort gleichlautend gestellten Frage geschrieben hat.“

Für das Erzbistum Berlin antwortete Pressesprecher Stefan Förner auf die kath.net-Anfrage: „Das Erzbistum Berlin verwies als Antwort auf die von Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC gegenüber Radio Vatikan dargelegte Position, die Sie gern verwenden können. Gleiches gilt auch für das Statement: http://www.erzbistumberlin.de/medien/pressestelle/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldung/datum/2017/05/20/kirchen-fuer-aenderung-des-berliner-neutralitaetsgesetzes/.

Das Erzbistum Berlin hatte im Beitrag auf ihrer Homepage vom 20. Mai geschrieben, dass sich der Berliner Generalvikar Pater Manfred Kollig in dieser Frage „differenzierend“ geäußert habe. Der Generalvikar habe im Gespräch mit „Radio Vatikan“ festgestellt, er sei nicht dafür, dass das Berliner Neutralitätsgesetz geändert würde. Vielmehr sei ihm wichtig, das Anliegen des Gesetzes von 2005 zu verstehen. „Menschen dürfen nicht den Eindruck haben, sie würden benachteiligt, weil sie eine andere Überzeugung vertreten, oder sie würden manipuliert“, nennt Pater Manfred eines der Anliegen. „Dieses Anliegen muss man hochhalten und verteidigen.“ Es gehe noch lange nicht um die Frage, ob das Gesetz geändert werden müsse, „ich persönlich sage ganz klar, das Gesetz von 2005 zur Auslegung des Artikels 29 der Landesverfassung ist so, wie es ist, gut. Die Frage ist, wie wir damit umgehen und wie wir es auslegen.“ Im Fall von Konflikten, etwa bei Justiz oder Polizei oder bei Bewertungen wie etwa in der Schule, dürfe auf keinen Fall der Eindruck entstehen, es könne zu Benachteiligungen auf Grund von Glauben oder Überzeugungen kommen.

Der Generalvikar äußerte außerdem seine Hoffnung auf eine öffentliche Diskussion darüber, „wie viel Neutralität uns gut tut, hier in der Stadt und im Land Berlin, aber es könnte auch ein guter Beitrag sein zur Diskussion, die ja weit über Berlin hinaus geht“. Außerdem warb Pater Manfred ausdrücklich für den christlichen Gehalt des Symbols Kreuz: Für Christen sei es Zeichen des Heils, nicht Statussymbol oder Zeichen „um auszudrücken, wer hier bei uns im Land das Sagen hat“. Natürlich stehe es auch für die Grundlage der Werte unserer Gesellschaft.

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Foto oben: Symbolbild


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