Deutscher Bundestag beschließt Verschärfung des Asylrechts

19. Mai 2017 in Deutschland


Bundestag erlaubt künftig längere Abschiebehaft für „Gefährder“, leichterer Einsatz der elektronischen Fußfessel und Handydurchsuchung bei Asylbewerbern ohne Ausweispapiere


Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend erneut Verschärfungen im Umgang mit Asylbewerbern beschlossen. Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen und gleichzeitig falsche Angaben über ihre Identität machen, können künftig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive können künftig dazu verpflichtet werden, in Erstaufnahmeeinrichtungen das Ende ihres Asylverfahrens abzuwarten. Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams für ausreisepflichtige Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, wird von vier auf zehn Tage verlängert, der Einsatz der elektronischen Fußfessel erleichtert. Die Handydaten von Asylbewerbers ohne Ausweispapiere können überprüft werden. Abgeordnete von Union und SPD verteidigten das neue Gesetz gegen Kritik.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl monierte, so werde Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland verändert. Präsident-Caritas Peter Neher bezeichnete das Gesetz als unverhältnismäßig und einseitig, es stelle Flüchtlinge unter den Generalverdacht der Identitätsverschleierung.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages ist als eine Reaktion auf den islamistischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember zu sehen, der zwölf Menschen das leben kostete und weitere Menschen teils schwer verletzte. Der tunesische Attentäter Anis Amri war, wie sich dann herausstellte, ein abgelehnter Asylbewerber, er war als „Gefährder“ eingestuft gewesen, doch seine Abschiebung nach Tunesien war gescheitert. Berlins Innensenator Andrea Geisel (SPD) hat inzwischen im Zusammenhang mit dem Fall Amri wegen Verdacht auf Strafvereitelung im Landeskriminalamt eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt.


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