Katholische Verbände: Ganzkörperschleier Symbol einer Gegenkultur

25. März 2017 in Österreich


AKV wie Regierung für umfassendes Verbot von Vollverschleierung im öffentlichen Raum - Präsident Kukacka: Ganzkörperverschleierung in Widerspruch zu offener Gesellschaft, Gleichstellung der Frau und Menschenwürde.


Wien (kath.net/ KAP)
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) Österreichs hat ihre Forderung nach einem umfassenden Verbot der Ganzkörperverschleierung erneuert. Man sehe in der Vollverschleierung das "Symbol einer Gegenkultur, die religiöse Anweisungen und Traditionen vor rechtsstaatliche Grundsätze stellt", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichen Resolution des Dachverbands mehrerer katholischer Laienorganisationen. "Es wäre deshalb fahrlässig und ein Zeichen falsch verstandener Toleranz, dieses Symbol ohne deutlichen Widerspruch zu akzeptieren", wird darin festgehalten. Ein Verbot von Burka und Nikab sei "moralisch gerechtfertigt und rechtlich sinnvoll", betonte AKV-Präsident Helmut Kukacka. Vollverschleierung im öffentlichen Raum könne "gesellschaftlich nicht akzeptiert" werden.

Die AKV geht damit in ihrer Ablehnung von Burka und Nikab weiter als zuletzt die österreichischen Bischöfe. Die Bischofskonferenz hatte nach ihrer jüngsten Vollversammlung in der vergangenen Woche mit Blick auf eine hiesige auch christlich geprägte "Kultur des offenen Gesichts" betont, dass Vollverschleierung im öffentlichen Raum ein "gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten" sei. Statt eines wie von der Regierung angestrebten allgemeinen Verbotes in der Öffentlichkeit, sprachen sich sich die Bischöfe aber dafür aus, klar zu regeln, in welchen konkreten Fällen das Gesicht zu zeigen ist, beispielsweise in der Schule und im Gericht. Zugleich müsse gewährleistet sein, dass "niemand aus welchen Gründen auch immer zu einer verhüllenden Bekleidung gezwungen" wird, "noch dazu, wenn sich dieser Zwang nur gegen Frauen richtet", hielt die Bischofskonferenz in ihrer Erklärung fest.

AKV-Präsident Kukacka begrüßte nun zwar die Feststellung der Bischöfe. Die Arbeitsgemeinschaft vertrete jedoch die Meinung, dass es nicht ausreicht, nur bestimmte konkrete Fälle zu regeln und zu begründen, in denen das Gesicht zu zeigen ist", hob der frühere ÖVP-Spitzenpolitiker in einer Aussendung hervor.

Vollverschleierung "widerspreche der Menschenwürde und dem gesellschaftlichen Leitbild einer aufgeklärten Gesellschaft, für die eine offene Kommunikation Voraussetzung sei und in der Frauen als Menschen mit Gesichtern erkennbar sein müssen", zitierte er aus der AKV-Resolution. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe ein Vollverschleierungsverbot für zulässig erklärt, denn "für das Miteinander sei es unerlässlich, dem anderen ins Gesicht schauen zu können".

Insgesamt gehe es um eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage. Ganzkörperverschleierung sei "ein Zeichen eines politischen Islam, in dem Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse gestempelt würden", so die AKV. Nur eine gesetzliche Verpflichtung könne Probleme wie "die fehlenden Gleichstellung der Frau, ihre familiäre Bevormundung und ihre kulturelle und soziale Abhängigkeit im politischen Islam" lösen, führte Kukacka aus.

Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs ist ein 1954 gegründeter Zusammenschluss von zurzeit 21 katholischen Organisationen, darunter der Cartellverband, der Mittelschüler-Kartell-Verband und die Christliche Lehrerschaft.


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