EuGH erlaubt Kopftuchverbot unter gewissen Voraussetzungen

14. März 2017 in Aktuelles


Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es "gute Gründe" gibt.


Luxemburg (kath.net)
Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es "gute Gründe" gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.

Anlass für die Entscheidung waren der Fall einer Rezeptionistin aus Belgien und eine Projektingenieurin eines IT-Beratungsunternehmens in Frankreich. Beide wurden entlassen, weil sie sich weigerten, das Kopftuch bei Kundenkontakten abzulegen.


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