Drama Abtreibung: 33-Jährige verliert beide Beine, überlebt nur knapp

16. Februar 2017 in Deutschland


In Nürnberg wurde 2012 aus einer Abtreibung ein Alptraum - Blutvergiftung und Behandlungsfehler nach Abtreibung - Die Geschädigte erhält 130.000 Euro Entschädigung von Ärztin und Klinikum. Von Petra Lorleberg


Nürnberg (kath.net/pl) Blutvergiftung nach Abtreibung: 130.000 Euro Entschädigung von Ärztin und Klinikum, aber keine Rente. Diesen Vergleich schlug Landgericht Nürnberg am Mittwoch vor, er wurde unter Vorbehalt angenommen und kann noch wiederrufen werden. Darüber berichteten die „Oberpfalzmedien“ in ihrem Onlineauftritt. Die geschädigte 33-Jährige ist Mutter dreier Kinder, sie war 2012 erneut und ungewollt schwanger geworden und hatte daraufhin durch eine in Nürnberg niedergelassene Gynäkologin eine ambulante Abtreibung vornehmen lassen. Nach Blutvergiftung infolge der Abtreibung und Behandlungsfehlern erlitt die Mutter dreier Kinder ein septisches Multiorganversagen, dabei erlebte sie Luftröhrenschnitt, Sondenernährung, Lähmung aller vier Gliedmaßen und Depressionen. Dann begannen ihre beiden Füße abzusterben, schließlich mussten beide Unterschenkel amputiert werden. Zu diesem Zeitpunkt wog die Patientin nur noch 36 Kilogramm. In dieser Zeit ging es um Leben und Tod, so die Darstellung der „Oberpfalzmedien“. Auch wenn es nicht weiter erwähnt wird, aber die Abtreibung kostete natürlich auch das Leben des ungeborenen Kindes.

Dazu ist anzumerken: In der Öffentlichkeit wird in der Regel wenig thematisiert, dass auch eine Abtreibung – wie praktisch jede Operation – gesundheitliche Risiken in sich birgt. Dass sich die „Oberpfalzmedien“ zur Berichterstattung über diese drastische Folge mutmaßlicher medizinischer Fehlentscheidungen durchringen konnten, sei lobend hervorgehoben. Inwieweit andere Medien die Entwicklung vor Gericht nach diesen dramatischen Vorfall aufgreifen, bleibt noch abzuwarten.

Ein nicht unvergleichbarer Fall war dagegen international durch die Schlagzeilen gegangen. Einer Frau in Irland war 2012 im Krankenhaus unter Berufung auf die geltende Rechtslage die Abtreibung verweigert worden. Sie und ihr ungeborenes Kind starben an einer Sepsis nach einem Harnwegsinfekt, der durch einen antibiotikaresistenten Erreger verursacht worden war. Die Feststellung einer Lebensschützerin, „man fragt sich, wie die Abtreibung von Halapanavars Baby 'Prasa' den Erreger E. coli hätte töten sollen“, verhallte in den Medien allerdings weitesgehend ungehört, kath.net hat berichtet. Ebenso ungehört verhallt war die Stellungnahme der Irischen Bischofskonferenz, wonach eine Maßnahme, die ungewollt „das Leben des Kindes gefährde“, „ethisch erlaubt“ ist, wenn eine Schwangere diese medizinische Behandlung benötigt, kath.net hat berichtet. Im Gegenteil, entgegen der medizinischen Fakten wurde der tragische Todesfall der jungen Frau von Abtreibungsbefürwortern erfolgreich instrumentalisiert, in der Folge wurde die irische Gesetzgebung bezüglich Abtreibung gelockert.

Weiterführender Link: „Oberpfalzmedien“: "33-jährige Weidenerin bekommt 130000 Euro Schmerzensgeld von Ärztin und Klinikum - Mutter (33) verliert beide Beine"

Symbolfoto: Im Krankenhaus



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