13-jähriger Gymnasiast verweigert schulischen Moscheebesuch

27. Oktober 2016 in Deutschland


Eltern sollen wegen „Schulschwänzen“ 150 Euro Bußgeld bezahlen, legen Widerspruch ein – Eltern und Kind gehören keiner Religionsgemeinschaft an


Itzehoe (kath.net) Ein 13-jähriger Schüler aus Rendsburg nahm nicht am Schulausflug teil, um den gemeinsamen Moscheebesuch zu vermeiden. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“, die Eltern sollten wegen dieser Ordnungswidrigkeit 150 Euro Bußgeld bezahlen. Darüber berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“. Weil die Eltern Widerspruch einlegten, hat sich die zuständige Staatsanwaltschaft Itzehoe eingeschaltet. Möglicherweise kommt es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht.

Nach Darstellung der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ (SHZ) war der Siebtklässler aus weltanschaulichen Gründen im Juni dem Schulausflug ferngeblieben. Seine Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes, niemand dürfe gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, argumentieren sie, so die SHZ. Das Gymnasium Kronwerk war bis Montag offenbar für die SHZ nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen.

Nach Angaben des „Focus“ hat der Anwalt der Eltern im Internet eine Verteidigungsschrift veröffentlicht, in der er u.a. äußert, dass angesichts der „Berichte über religiös motivierte Gewalt im Zusammenhang mit dem Islam“ die Eltern um „Leib und Leben“ ihres Sohnes fürchten würden.


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