Baden-Württemberg: Verfassungsschutz soll Seelsorger überprüfen

4. Oktober 2016 in Deutschland


Baden-württembergischer Justizminister Wolf will aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes auch die ehrenamtlichen christlichen Seelsorger durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen - UPDATE: Justizministerium widerspricht


Stuttgart (kath.net) Guido Wolf, baden-württembergischer Justizminister will ehrenamtliche Gefängnisseelsorger durch den Verfassungsschutz kontrollieren lassen. Das stellte er im Interview mit "Schwäbischen Zeitung" vor wenigen Tagen fest. Er verwies darauf, dass auch bereits Nordrhein-Westfalen mit Imamen, die in Haftanstalten arbeiten, so verfahre. Der CDU-Politiker erläuterte weiter, dass das Bundesland wegen des Gleichheitsgrundsatzes neben muslimischen Geistlichen auch christliche Seelsorger überprüfen wolle. Es ging um Befürchtungen, dass radikale muslimische Prediger versuchen könnten, Gefangene zu radikalisieren. In den baden-württembergischen Gefängnissen gibt nach Angaben des Justizministeriums aktuell 20 islamische Seelsorger.

Wolf war der CDU-Spitzenkandidat in der Landtagswahl im März 2016 gewesen, aus der die aktuell regierende grün-schwarze Koalition hervorgegangen war.

UPDATE 5.10.2016
Stuttgart (kath.net/idea) Das baden-württembergische Justizministerium hat Medienberichten widersprochen, wonach alle ehrenamtlichen Gefängnisseelsorger in dem Bundesland künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden sollen. Eine Überprüfung der Ehrenamtlichen durch den Verfassungsschutz solle aber nur „anlassbezogen“ durchgeführt werden, erklärte Ministeriumssprecher Robin Schray gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Demnach werden die muslimischen Seelsorger nur durchleuchtet, wenn es Hinweise gibt, die an ihrer Verfassungstreue zweifeln lassen. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes werde die geplante Regelung „religionsneutral“ formuliert. Sie werde also theoretisch auch für die christlichen ehrenamtlichen Seelsorger gelten. „In der Praxis dürfte das für sie aber keine Rolle spielen“, so Schray.


© 2016 www.kath.net