Schönborn erschüttert über aktive Sterbehilfe bei Minderjährigem

26. September 2016 in Aktuelles


"Wo blieben die Proteste?" - Wiener Erzbischof in "Heute"-Kolumne über erstmaligen Fall in Belgien: "Was kommt als Nächstes? Das Töten von Behinderten? Wird das bald zur Normalität in Europa?"


Wien (kath.net/KAP) "Erschüttert" hat sich Kardinal Christoph Schönborn von jenem erstmaligen Fall in Belgien gezeigt, wo ein minderjähriger unheilbar kranker Jugendlicher durch aktive Sterbehilfe getötet wurde. "Wo blieben die Proteste? Wird das bald zur Normalität in Europa?", so der Kardinal in seiner Freitagskolumne in der Gratiszeitung "Heute".

Seit 2014 habe Belgien das liberalste Sterbehilfegesetz Europas. Als einziges Land weltweit könnten auch unheilbar kranke Kinder und Jugendliche durch aktive Sterbehilfe getötet werden, kritisierte der Wiener Erzbischof: "Jetzt ist es zum ersten Mal geschehen. Was kommt als Nächstes? Das Töten von Behinderten?"

Der Kardinal zeigte sich erleichtert darüber, dass in Österreich nach wie vor Einigkeit quer durch alle Parteien herrsche, dass Sterbehilfe nicht legalisiert werden dürfe. Jeder Arzt habe nur eine Lizenz zum Heilen, aber nicht zum Töten.

Die Position sei deshalb klar: "Nein zur aktiven Sterbehilfe! Ja zur Sterbebegleitung, zur Hospizbewegung, zur Palliativmedizin, um ein möglichst schmerzfreies Sterben zu ermöglichen." Nie werde er einen Zwölfjährigen im St. Anna Kinderspital vergessen, der im Endstadium seines Kampfes mit dem Krebs war", so Kardinal Schönborn: "'Ich will leben!' sagte er mir unter Tränen."

Belgische Medien hatten vor einer Woche berichtet, dass erstmals seit der Freigabe 2014 ein Minderjähriger aktive Sterbehilfe erhalten habe. Der 17-Jährige habe an einer Krankheit im Endstadium gelitten. Die erste Anwendung aktiver Sterbehilfe bei einem Minderjährigen in Belgien stieß bei Kirchenvertretern und Patientenschützern aus ganz Europa auf Protest und Empörung.

Belgien ist das einzige Land weltweit, in dem auch unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Der Wunsch des Kindes muss laut dem 2014 verabschiedeten Gesetz durch mehrere Experten bestätigt werden; auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen. Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder weltweit aktive Sterbehilfe legalisiert, Luxemburg folgte 2009.

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