Deutsche Bischöfe gegen Forschung an Demenzkranken

20. September 2016 in Deutschland


Kardinal Marx: Geplante Ermöglichung von Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Menschen darf nicht einfach durchgepaukt werden


Bonn (kath.net/KAP) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat deutliche Vorbehalte gegenüber einem Gesetzentwurf zu Arzneimitteltests an Demenzkranken. Er appellierte am Montag in Fulda an den Bundestag, eine intensive Debatte über die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen zu führen. Das geplante Gesetz dürfe nicht einfach durchgepaukt werden. Nichteinwilligungsfähige seien besonders schützenswert, betonte Marx zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda. Forschung dürfe hier nur nach strengen ethischen Maßstäben stattfinden.

Die Bundesregierung will in engen Grenzen Arzneimittelversuche an nichteinwilligungsfähigen Patienten erlauben, von denen diese voraussichtlich keinen Nutzen mehr haben werden. Dazu sollen die Betroffenen bei noch klarem Bewusstsein ihre Bereitschaft zur Teilnahme in einer Probandenverfügung dokumentiert haben und sich zuvor ärztlich beraten lassen. Zulässig sollen zudem nur Studien mit einer minimalen Belastung sein.

Mit dem Gesetzentwurf zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" soll eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die ab Ende 2018 greift. Der Bundestag hatte die Entscheidung über den Entwurf nach wachsendem Widerstand mehrfach vertagt. Nun soll die Vorlage in der dritten Septemberwoche erneut debattiert werden.

Der Bundestag hatte sich 2013 einstimmig dafür ausgesprochen, sogenannte fremdnützige Forschung an Behinderten oder nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nicht zu erlauben. So waren viele Politiker überrascht, dass die Schutzstandards nun doch abgesenkt werden sollten.

Statement Kardinal Marx ab Min 11 direkt zum Thema Demenz -
Pressetermin zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:´



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