Vatikan-'Note' zur Homosexualität: Moralische Schäden verhindern

30. Juli 2003 in Aktuelles


"L'Avvenire" veröffentlichte einige Sätze aus dem Dokument, das die Glaubenskongregation am Donnerstag herausgibt.


Vatikan (www.kath.net / ZENIT.org)
Am 31. Juli wird die vatikanische Glaubenskongregation ein Dokument herausgeben, in dem katholische Politiker und Gesetzgeber daran erinnert werden, dass sie nicht für Gesetze stimmen können, die homosexuelleBeziehungen der Ehe gleichstellen. Der vatikanische Pressesaal hat am Montag bestätigt, dass das Schreiben den Titel "Erwägungen über die Gesetzentwürfe zur Anerkennung von Beziehungen zwischen homosexuellen Personen" trägt.

Die italienische Zeitung "Avvenire" hat einige Passagen dieses Schreibens veröffentlicht, die ihrerseits von der Nachrichtenagentur Ap. Biscon stammen. Diesen Textstellen zufolge äußert sich der Präfekt derGlaubenskongregation und Unterzeichner des Schreibens, Joseph Kardinal Ratzinger, folgendermaßen: "Die Stimmabgabe für einen Gesetzesentwurf, der dem Allgemeinwohl so sehr schadet, ist ein schwerwiegender unmoralischer Akt." Die durch die Ehe verbundenen Paare seien die "Garantie für dieNachkommenschaft und daher von eminentem öffentlichem Interesse."

Das Schreiben ist vor allem an katholische Politiker solcher Länder gerichtet, in denen homosexuelle Beziehungen der Ehe bereits gesetzlich gleichgestellt sind; diese sollen sich "mit allen zur Verfügung stehendenMitteln dagegen verwehren und ihre Opposition bekannt machen: es geht um die Bezeugung der Wahrheit." Könne man ein solches Gesetz nicht mehr verhindern, habe ein katholischer Politiker die Pflicht zu versuchen, den moralischen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Es wird das zweite Schreiben der Glaubenskongregation sein, das ankatholische Politiker gerichtet ist. Im Januar bereits wurde einelehramtliche Note über einige Fragen hinsichtlich der Pflichten vonKatholiken im politischen Leben veröffentlicht. Das Schreiben ermutigt dieKatholiken, im demokratischen Sinne politisch aktiv zu sein und verlangt vonihnen Konsequenz bezüglich ihrer Überzeugung und Achtung vor der Person unddem Leben als Kriterium zur Unterscheidung zwischen legitimer Pluralität undmoralischer Pflicht.


© 2003 www.kath.net