Kurienbehörde für eine bessere Welt

1. September 2016 in Weltkirche


Papst Franziskus bündelt die Ressorts Soziales und Umwelt. Die Sorge um Flüchtlinge macht er sogar zur Chefsache. Von Burkhard Jürgens (KNA)


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Papst Franziskus fasst die Zuständigkeiten für Kernthemen seines Pontifikats in einer neuen Kurienbehörde zusammen. Das Engagement für soziale Gerechtigkeit und einen schonenden Umgang mit der Natur soll unter einem gemeinsamen Dach mit dem Titel «Ganzheitliche Entwicklung des Menschen» angesiedelt sein. Am Mittwoch gab der Vatikan die Schaffung des Amtes bekannt, das den Themen nach ein besonderes Gewicht im Leitungsapparat der katholischen Kirche bekommen dürfte.

Zweck der Einrichtung soll sein, «die ganzheitliche Entwicklung des Menschen im Licht des Evangeliums zu fördern» - so heißt es in dem Erlass «Humanam progressionem». Die Behörde, die mit dem neuen Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll, kümmert sich um die Rechte von Migranten, Arbeitslosen, Diskriminierten, Gefangenen, Kranken und allgemein «Menschen, deren Würde in Gefahr ist»: um Opfer von Konflikten, Naturkatastrophen, Sklaverei und Folter und um den Umweltschutz. Eine eigene Sektion für Flüchtlinge und Migranten macht Franziskus übergangsweise zu seiner Chefsache.

Leiter wird ansonsten der aus Ghana stammende Kurienkardinal Peter Turkson (67), aktuell Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, der Vatikanbehörde für Entwicklungs- und Menschenrechtsfragen. Er wird dafür zuständig sein, den nationalen Bischofskonferenzen Hilfe auf den genannten Feldern anzubieten, die Arbeit katholischer Institutionen weltweit zu begleiten sowie die betreffenden Themen nach außen zu vertreten. Dementsprechend sehen die Statuten ein internationales Profil der Behörde vor und auch Laien unter den Mitgliedern.

Leitlinie der Arbeit wird die Katholische Soziallehre. Die Behörde hat dafür zu sorgen, dass diese weiterentwickelt, verbreitet und in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik umgesetzt wird. Als erste Aufgabe nennen die Statuten die Beobachtung der Menschenrechtsentwicklung, näherhin mit Blick etwa auf Kinderarbeit, Ausbeutung von Migranten und Menschenhandel, aber auch auf Todesstrafe, Abrüstung und Umweltschäden. Die Vatikanbehörde soll ihre Einschätzungen und Handlungsempfehlungen an nationale Bischofskonferenzen weiterleiten, damit diese auf lokaler Ebene tätig werden können.

Innerhalb der Kirche hat das Amt einschlägige Initiativen katholischer Einrichtungen zu fördern und zu koordinieren, besonders auf dem Feld der Nothilfe. Nach außen pflegt die Behörde Kontakte zu Nichtregierungsorganisationen, Regierungen und internationalen Einrichtungen zum Zweck der Kooperation, aber auch der Sensibilisierung für einschlägige Themen. Eine interne Gliederung ist zunächst nur angedeutet: Es soll Kommissionen für Caritas, Umwelt und Beschäftigte im Gesundheitswesen geben.

Die Autonomie der Behörde ist begrenzt. Vor allem wenn Regierungen oder Einrichtungen internationalen Rechts betroffen sind, ist das vatikanische Staatssekretariat einzubeziehen. Für fachliche Impulse ist ein Austausch mit der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften vorgesehen.

Was die Zuständigkeiten des Heiligen Stuhls bei der Gründung und Überwachung internationaler Wohltätigkeitseinrichtungen betrifft, gehen diese Kompetenzen auf die neue Behörde über. Auch bei Caritas Internationalis, dem Dachverband der katholischen Caritas-Organisationen, spricht die Behörde künftig mit. Zudem beteiligt sie sich an den katholischen Gedenk- und Aktionstagen für Frieden (1. Januar), Flüchtlinge (Mitte Januar) und Kranke (11. Februar).

Mit Inkrafttreten der Statuten am 1. Januar werden vier bisherige Päpstliche Räte abgeschafft. Das dürfte weithin geräuschlos vonstattengehen: Der Chef des bisherigen Menschenrechtsrats Turkson behält praktisch sein Ressort. Der Vorsitz des Rates für päpstliche Nothilfe «Cor Unum» ist vakant, seit der frühere Präsident Robert Sarah (71) im November 2014 an die Spitze der Gottesdienstkongregation wechselte. Der Leiter des Rates für Migranten, Kardinal Antonio Veglio (78), wäre ohnehin 13 Monate später in Ruhestand getreten. Und der Präsident des Rates für Krankenpastoral, Erzbischof Zygmunt Zimowski, starb im Juli im Alter von 67 Jahren.

kath.net dokumentiert das Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio
Seiner Heiligkeit Papst Franziskus,
mit dem das Dikasterium für den Dienst zugunsten
der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen eingerichtet wird, in voller Länge:

Mit ihrem ganzen Sein und in all ihrem Handeln ist die Kirche gerufen, die ganzheitliche Entwicklung des Menschen im Licht des Evangeliums zu fördern. Diese Entwicklung wird durch die Pflege der unermesslichen Güter der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung verwirklicht. Der Nachfolger des Apostels Petrus hat die Aufgabe, diese Werte deutlich zu machen. So passt er die Einrichtungen, die mit ihm zusammenarbeiten, kontinuierlich den Bedürfnissen der Menschen, denen sie zu Diensten stehen sollen, an, damit sie ihnen besser genügen.

Mit dem Ziel, die Fürsorge des Heiligen Stuhls in den genannten Bereichen wie auch in denen, die die Gesundheit und die Werke der Nächstenliebe betreffen, konkret umzusetzen, errichte ich das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Dieses Dikasterium wird besonders für die Fragen zuständig sein, welche die Migrationen, die Bedürftigen, die Kranken und die Ausgeschlossenen, die Ausgegrenzten und die Opfer bewaffneter Konflikte und von Naturkatastrophen, die Gefangenen, die Arbeitslosen und die Opfer jeder Form von Sklaverei und Folter betreffen.

Im neuen Dikasterium – errichtet durch das Statut, das ich mit dem heutigen Datum ad experimentum genehmige – werden ab dem 1. Januar 2017 die Zuständigkeiten folgender gegenwärtiger Päpstlicher Räte zusammengefasst werden: Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Päpstlicher Rat »Cor Unum«, Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst. Mit jenem Datum stellen diese vier Dikasterien ihre Tätigkeiten ein und werden aufgelöst. Die Artikel 142-153 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus treten außer Kraft.

Ich verfüge, dass alles, was mit diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio festgesetzt wurde, voll und bleibend gültig ist, ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung, auch wenn sie besonders erwähnungswürdig wäre, und dass es im „L’Osservatore Romano“ und anschließend in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird, da es am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 17. August 2016, im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit, dem vierten Jahr des Pontifikats

FRANZISKUS

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