Verwaltungsgericht: Christliche Lebensschützer haben korrekt gehandelt

30. August 2016 in Deutschland


Niederlage für die Stadt München: Sie will nicht in Berufung gehen


München (kath.net/idea) Die Stadt München wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zugunsten christlicher Lebensschützer bei der sogenannten „Gehsteigberatung“ keine Berufung einlegen. Das teilte ein Pressesprecher der Stadt München, Johannes Mayer (München), auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Anlass war die nun veröffentlichte Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts, nach der das Verbot der Beratung des christlichen Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ vor einer Münchner Abtreibungspraxis durch die Stadt rechtswidrig war. Das Betretungsverbot habe sich, so Mayer, auf den bisherigen Standort der Praxis bezogen, die dort aber nicht mehr existiere. Seit dem Umzug in einen anderen Stadtteil sei es nicht zu einem Auftreten der Gehsteigberater gekommen. Mayer: „Somit besteht aktuell kein Handlungsbedarf.“

Die christlichen Lebensschützer kündigten an, auch dort künftig Schwangere anzusprechen, um sie über die Folgen von Abtreibungen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Laut Urteilsbegründung muss in der deutschen Rechtsordnung Raum bleiben, betroffene Frauen sensibel auf die Abtreibungsproblematik anzusprechen und ihnen Hilfen bei einer Entscheidung für das Kind aufzuzeigen (Az.: M 22 K 15.4369). Der Einsatz für das ungeborene Leben, um den es dem Verein gehe, sei „verfassungsrechtlich legitim“.

Gericht: Der Verein hat Frauen immer respektvoll angesprochen

Das Gericht bescheinigte den christlichen Lebensschützern, dass der Verein die Frauen immer angemessen und respektvoll angesprochen habe. Der Vorsitzende des Vereins, Wolfgang Hering (München), begrüßte die Urteilsbegründung gegenüber idea. Das Gericht habe „glasklar die Rechte des ungeborenen Menschen umgesetzt“. So werde in dem Urteil deutlich festgehalten, dass laut dem Bundesverfassungsgericht bereits dem ungeborenen Leben Menschenwürde und Lebensrecht zukomme.

Hering warf der Stadt München vor, dass die Gesetzeslage von zahlreichen Verwaltungsmitarbeitern bereits über Jahre konsequent ignoriert werde: „Ich hoffe, dass nun die Verwaltung der Landeshauptstadt die entsprechenden Schlüsse aus dem Urteil zieht, die dem Lebensschutz der ungeborenen Menschen dienen.“

Der Anwalt des Vereins, Stefan Brandmaier (Miesbach/Oberbayern), nannte das Urteil gegenüber idea ein „wegweisendes Grundsatzurteil für die Gehsteigberatung“: „Die Stadt München hatte stets nur das Persönlichkeitsrecht der Frauen mit der Meinungsfreiheit der Gehsteigberater abgewogen und sich geweigert, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Vereins zur Gehsteigberatung in die Abwägung miteinzubeziehen“.

Der Verein hat nach eigenen Angaben seit 1999 über 1.000 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt.


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