Gericht entscheidet: Gesichtsschleier für Schülerin nicht erlaubt

23. August 2016 in Deutschland


Muslima darf keinen Niqab am Osnabrücker Abendgymnasium tragen


Osnabrück (kath.net/idea) Einer muslimischen Schülerin ist es weiterhin nicht gestattet, an dem Osnabrücker Abendgymnasium „Sophie Scholl“ einen gesichtsverhüllenden Niqab zu tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 22. August entschieden. D

ie Muslima war im April 2016 an der Abendschule aufgenommen worden. Dies hatte das Abendgymnasium allerdings später widerrufen, weil die 18-Jährige aus religiösen Gründen ihr Gesicht verhüllen wollte. Sie erklärte sich zwar bereit, ihre Identität durch Aufhebung des Schleiers vor einer Schulmitarbeiterin zu Unterrichtsbeginn offenzulegen, allerdings wollte sie später verschleiert am Unterricht teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen sah sich die Schule außerstande, sie zu unterrichten.

Dagegen hatte sich die Frau rechtlich zur Wehr gesetzt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe angefochten werden.


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