Erzbischof: Getöteter Priester könnte seliggesprochen werden

13. August 2016 in Aktuelles


Erzbischof Dominique Lebrun von Rouen sammelt Material für eine mögliche Seligsprechung des von Islamisten getöteten Priesters Jacques Hamel


Paris (kath.net/KNA) Erzbischof Dominique Lebrun von Rouen sammelt Material für eine mögliche Seligsprechung des von Islamisten getöteten Priesters Jacques Hamel. Sein Tod sei «das ultimative Zeugnis für seinen Glauben an Christus, den er lebenslang bekundet hat», zitieren französische Medien (Samstag) aus einem Interview Lebruns. Der Erzbischof verwies auf das Beispiel des 2010 seliggesprochenen polnischen Priesters und Märtyrers Jerzy Popieluszko, der 1984 vom kommunistischen Geheimdienst ermordet worden war.

Lebrun sagte, für eine Seligsprechung sehe das kirchenrechtliche Verfahren normalerweise ein Wunder vor, das auf Fürsprache des Kandidaten gewirkt wird. Für Märtyrer entfalle dies jedoch, da sie «im Angesicht des Todes Treue zum Glauben» bewiesen, so der Erzbischof.

Der 85-jährige Pfarrer Jacques Hamel wurde Ende Juli bei einem Überfall zweier Islamisten auf seine Kirche im nordfranzösischen Saint-Etienne-du-Rouvray bei Rouen brutal mit einem Messer ermordet. Die beiden Angreifer wurden von der Polizei erschossen. Die Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) beanspruchte die Tat für sich.

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Es beginnt frühestens fünf Jahre nach dem Tod des Kandidaten. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den «Ruf der Heiligkeit» nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.

Erzbischof Lebrun, der Anfang August die Trauerfeier für Hamel in der Kathedrale von Rouen leitete, erklärte, er habe bereits begonnen, Zeugenaussagen über das Leben des getöteten Priesters zu sammeln. Die Gläubigen rief er auf, zum kirchlichen Hochfest Mariä Himmelfahrt (Montag) am Grab Hamels zu beten.


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