Mexiko: Bundesstaat beschließt Verfassungszusatz für Recht auf Leben

8. August 2016 in Familie


Veracruz ist der 18. Bundesstaat des mittelamerikanischen Landes, der das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod in die Verfassung aufnimmt.


Xalapa (kath.net/LSN/jg)
Veracruz ist der achtzehnte der 31 mexikanischen Bundesstaaten, der einen Verfassungszusatz zum Schutz des ungeborenen Lebens beschlossen hat.

Das Parlament des Bundesstaates hat den Zusatz am 27. Juli mit 34 zu 9 Stimmen angenommen. Darin wird das „Recht auf Leben der menschlichen Person vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“ als „grundlegender Wert“ für die Verfassung bezeichnet, welcher der Ausübung aller anderen Rechte zugrunde liegt. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung, Missbildungen und Gefahr für das Leben der Mutter. Diese sind bereits im Strafrecht des Bundesstaates festgelegt.

UNO-Teilorganisationen in Mexiko haben den Beschluss kritisiert. Der Verfassungszusatz beeinträchtige Frauenrechte und werde negative Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit, die Bildung und die Unbescholtenheit von Frauen haben. Die Organisationen befürchten eine Zunahme von Diskriminierung, Gewalt gegen Frauen, Teenagerschwangerschaften, geheimen und unsicheren Abtreibungen sowie Müttersterblichkeit.


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