Schleswig-holsteinische Verfassung bleibt ohne Gottesbezug

23. Juli 2016 in Deutschland


Kieler Landtag: Bei der Abstimmung fehlte nur eine Stimme


Kiel (kath.net/idea) In der schleswig-holsteinischen Landesverfassung gibt es weiterhin keinen Bezug auf Gott. Dies entschied der Kieler Landtag am 22. Juli in seiner abschließenden Sitzung vor der Sommerpause. Keiner der drei Gesetzesentwürfe erhielt die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen. Für den aussichtsreichsten Vorschlag votierten 45 der 69 Abgeordneten. Darin hieß es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“. Unterstützt wurde der Entwurf von den Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner (SPD), Daniel Günther (CDU) und Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen). Ablehnend äußerten sich die Fraktionschefs Wolfgang Kubicki (FDP), Patrick Breyer (Piraten) und Lars Harms (Südschleswigscher Wählerverband).

Enttäuschung bei den Kirchen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und das katholische Erzbistum Hamburg bedauerten den Ausgang der Abstimmung. Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche, nannte das Ergebnis „eine große Enttäuschung“. Die Volksinitiative habe aber mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden dennoch sehr viel in Bewegung gebracht. Magaard: „Die öffentliche Auseinandersetzung damit war und ist ein großer Gewinn.“ Der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße bezeichnete es als „schade“, dass die Landtagsabgeordneten das Anliegen der „vielen Zehntausend Menschen in Schleswig-Holstein“ nicht umgesetzt hätten. Heße: „Ich denke weiterhin, dass die zuletzt abgestimmte Kompromissformulierung die Weite hatte, alle einzubeziehen.“

Die meisten Verfassungen der Bundesländer haben keinen Gottesbezug

Schon im Oktober 2014 hatte im Kieler Landtag ein Antrag, Gott zu erwähnen, die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Als Reaktion darauf entstand im März 2015 eine Volksinitiative für das Anliegen. Sie sammelte über 42.000 Unterschriften. Zu den Initiatoren gehören die früheren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD). Der Kieler Landtag steht mit seiner Entscheidung nicht allein. Neun der 16 Bundesländer haben keinen Gottesbezug in ihrer Verfassung – im Gegensatz zur Präambel des deutschen Grundgesetzes. Neben Schleswig-Holstein verzichten darauf auch die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen.


© 2016 www.kath.net