Ismail Tipi: Burka und Niqab verbieten - Sind keine religiösen Symbole

7. Juli 2016 in Deutschland


Hessischer CDU-Integrationsexperte: Das Tragen von Burka und Niqab ist keine Frage der Religionsfreiheit - „Demokratie und Rechtsstaat dulden keine Vollverschleierung“ - Fordert härteren Strafenkatalog


Wiesbaden (kath.net/pm/red) „Belgien, Frankreich, Niederlande und jetzt der Kanton Tessin haben gezeigt, dass so ein Gesetz möglich ist. Burka, Niqab und sonstige Verhüllungsstücke passen nicht zu Deutschland und müssen auch hier bei uns verboten werden. Wir müssen ein deutliches Signal setzen. Unsere Botschaft muss klar und deutlich sein: Demokratie und Rechtsstaat dulden keine Vollverschleierung. Es ist an der Zeit hier Akzente zu setzen und Grenzen aufzuzeigen. Radikalislamistischer Terror bedroht unsere Demokratie und innere Sicherheit. IS-Terror und Salafismus sind die größten Bedrohungen für unsere freie Gesellschaft. Deswegen ist es an der Zeit, die Vollverschleierung zu verbieten“, fordert der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte Ismail Tipi.

Tipi, der selbst Deutscher mit türkischen Wurzeln sowie Muslim ist, erläutert weiter: „Nach diesen Vorbildern müssen wir auch Strafen oder Maßnahmen gegen das Tragen solcher Verhüllungen erlassen. Die Aufhebung des Aufenthaltsstatus oder Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wären geeignete Maßnahmen. Anders als in Frankreich brauchen wir einen härteren Strafenkatalog, mit 150 Euro alleine werden wir niemanden ändern können. Verpflichtende Staatsrecht- und Integrationskurse wären weitere Möglichkeiten, genauso wie die Herabstufung des Aufenthaltsrechts bis hin zur bloßen Duldung.“

„Es ist wichtig, klar zu machen, dass Burka und Niqab nicht zu Deutschland und seinen Werten passt. Freiheiten werden ausgenutzt, um die persönlichen Freiheiten von Frauen abzuschaffen. Auch Deutschland sollte hier reagieren und ein solches Verbot erwirken. Weder Burka, Niqab noch sonstige Verhüllungstücher sind religiöse Symbole im Islam. Deshalb sollten wir aufhören, ein Verbot unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit zu diskutieren.“

Nach Belgien, Frankfurt und Niederlande gibt es jetzt auch im Schweizer Kanton Tessin ein Verhüllungsgebot. Nach einer Volksabstimmung 2013, bei dem sich die Bevölkerung für ein solches Verbot aussprach, entschied sich der Tessiner Große Rat für ein Anti-Burka-Gesetz. Seit Juli dieses Jahr ist es nun in Kraft. Laut Gesetz müssen verschleierte Frauen mit Busgeldern in Höhe von 100 bis maximal 10.000 Franken rechnen.

In der Schweiz war es kurz nach in Kraft treten des Gesetzes zu einem bewussten Verstoß gekommen. Eine Schweizer Konvertitin und ein Mitglied des Islamischen Zentralrats der Schweiz seien bewusst in die Öffentlichkeit gegangen. Beide müssen nun Bußgelder bezahlen.


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