Orthodoxes Konzil erlaubt keine «Bigamisten-Pfarrer»

27. Juni 2016 in Weltkirche


Orthodoxes Konzil über das Ehesakrament und seine Hindernisse - Dürfen verheiratete Priester nach dem Tod ihrer Frau erneut heiraten? - Ehe ist nur heterosexuell möglich. Von Heinz Gstrein (KNA)


Kolymvari (kath.net/KNA) Die anders als in der katholischen Kirche gelagerte Problematik von Ehe und Familie in der Orthodoxie spiegelt sich auch in dem entsprechenden Konzilsdekret wieder. Vor allem fehlt das Problem der nach ziviler Scheidung am Standesamt Wiederverheirateten, da die Orthodoxie ausgesprochen weitherzig mit der Annullierung ihrer kirchlichen Eheschließungen umgeht. Dabei handelt es nicht um Ungültigkeitserklärungen wegen Formfehlern, mangelnder Ehefähigkeit und fehlendem Ehewillen, sondern um die Aufhebung voll gültiger Ehen.

Der Grundsatz dabei war schon im ersten christlichen Jahrtausend die Ansicht, dass einer der Ehepartner nicht nur physisch, sondern auch psychisch und moralisch «wegsterben» könne. Lange Krankheit oder Gefangenschaft, Ehebruch, aber auch Hochverrat waren die anfänglichen Annullierungsgründe. Inzwischen ist es aber fast ohne jede Begründung leicht möglich, bis zu zweimal kirchlich geschieden zu werden und dreimal das Sakrament der Ehe zu empfangen. An dieser lockeren Praxis wurde vom Konzil nichts geändert.

Wenn sich auch in der zu zwölf Punkten zusammengefassten «Botschaft des Konzils» keine ausdrückliche Verurteilung der Homosexualität findet, so ist das im Ehe- und Familiendekret sehr eingehend und mit aller Härte der Fall. Von ihm werden nicht nur kirchliche Ehen zwischen Partnern desselben Geschlechts ausgeschlossen und die staatliche Zulassung solcher Zivilehen oder eheähnlicher Formen des Zusammenlebens verurteilt. Auch jede «wilde» Homosexualität laufe göttlicher Ordnung und Recht zuwider und könne nicht geduldet werden.

Vergeblich hatte es im vorkonziliaren Prozess vorsichtige Vorstöße gegeben, um zumindest die Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu ächten. Und ebenso erfolglos verteilten wagemutige Damen vom «Europäischen Forum der lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender-Christen» (LGBT) im Pressezelt des Konzils einen Offenen Brief für mehr Toleranz ihrer Gruppe gegenüber. Wenigstens wurden sie nicht daran gehindert.

Hart auf hart ging es aber dann bei der Frage her, ob die Weihe in ein kirchliches Amt vom Diakonat aufwärts ein Ehehindernis bleiben soll. Die Orthodoxen - und die Ostkirchen in Gemeinschaft mit Rom - weihen verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern, wenn auch nicht zu Bischöfen. Niemand darf aber mehr heiraten, wenn er einmal ordiniert ist. Geistliche, die ihre Frauen durch den Tod verlieren, müssen alleinstehende Witwer bleiben. Allerdings eröffnet ihnen das auch den Aufstieg ins Bischofsamt. Aus sowjetischen Akten sind inzwischen Fälle bekannt, wo der KGB die Frauen von als Pfarrern eingeschleusten Agenten ermordete, um sie zu Bischöfen aufsteigen zu lassen.

Für die recht zahlreichen Priester und Diakone, die meist mit vielen Kindern ohne Frau dastehen, hat sich schon seit Jahrzehnten eine Dispenspraxis für die zweite Ehe eingebürgert. Das allerdings nur durch Einzelentscheidungen von Bischöfen. Das sollte nun am Konzil zur gesamtorthodoxen Praxis erhoben werden. Dagegen hatten die Patriarchate von Antiochia und Georgien schon bei der Vorversammlung, der Synaxis der Kirchenoberhäupter im Januar am Genfer See Einspruch erhoben und den Konzilsentwurf zu Ehe und Familie nicht unterzeichnet. Das war dann auch einer der Gründe für ihr Fernbleiben in Kreta. Auch auf dem Konzil erwies sich dann die Opposition gegen eine generelle Zulassung von «Bigamisten-Geistlichen» als so stark, dass alles beim Alten, das heißt bei lokalen Dispensen bleiben musste.

Euronews - Panorthodoxes Konzil auf Kreta


SRF: Krise statt Aufbruch: Konzil der Orthodoxen - Interview mit einem griechisch-orthodoxen Theologen (Sternstunde Religion 19.06.2016)


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