Gänswein präzisiert Äußerungen über geteiltes Papstamt

25. Juni 2016 in Aktuelles


Präfekt des Päpstlichen Hauses: «Papst Franziskus ist der rechtmäßig gewählte und der rechtmäßige Papst. Insofern gibt es also nicht zwei - einen rechtmäßigen und einen unrechtmäßigen» - MIT VIDEO


Rom (kath.net/KNA) Erzbischof Georg Gänswein hat seine Aussagen über ein «geteiltes Papstamt» präzisiert. In einem am Samstag verbreiteten Interview des katholischen Fernsehsenders EWTN betonte Gänswein, dass er damit keineswegs zum Ausdruck bringen wollte, dass es aus seiner Sicht zwei Päpste gebe und Franziskus dieses Amt nicht rechtmäßig innehabe. «Papst Franziskus ist der rechtmäßig gewählte und der rechtmäßige Papst. Insofern gibt es also nicht zwei - einen rechtmäßigen und einen unrechtmäßigen», sagte der Präfekt des Päpstlichen Hauses und Privatsekretär von Benedikt XVI.

Im Mai hatte Gänswein in einer Rede an der Universität Gregoriana in Rom gesagt, nach dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. gebe es keine zwei Päpste, «aber de facto ein erweitertes Amt - mit einem aktiven und einem kontemplativen Teilhaber». Benedikt XVI. habe seinen Stuhl geräumt, doch den Petrusdienst mit seinem Rücktritt nicht verlassen. Er habe das «personale Amt stattdessen ergänzt um eine kollegiale und synodale Dimension, als einen quasi gemeinsamen Dienst». Diese Äußerungen erregten großes Aufsehen.

Man habe ihm hier Dinge unterstellt, die er gar nicht gesagt habe, so Gänswein weiter. Er verwies darauf, dass Benedikt XVI. selbst geäußert habe, dass er «auch weiterhin im Gebet und im Opfern da ist, im Recinto [Umkreis, Anm.d.Red.] von Sankt Peter.» Mit seiner Aussage vom erweiterten Petrusdienst habe er ebendies sagen wollen, dass Benedikt XVI. nun «geistige Frucht» bringe.

Von Schwierigkeiten oder einem Konkurrenzverhältnis zwischen Franziskus und dem emeritierten Papst könne keine Rede sein, betonte Gänswein.

Kurienerzbischof Georg Gänswein im großen EWTN-Interview mit Paul Badde


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