Kurdische Gemeinde kritisiert Fasten bei Grundschülern

24. Juni 2016 in Aktuelles


«Mit Kopftüchern verhüllte kleine Mädchen sind keine Seltenheit mehr, und die frühe Indoktrinierung zur Einhaltung der religiösen Pflichten daher nur die logische Konsequenz, die sich im Fastenmonat Ramadan besonders deutlich offenbart»


Gießen (kath.net/KNA) Die Kurdische Gemeinde Deutschland sieht es kritisch, dass auch manche Grundschüler zwischen sechs und zehn Jahren im Ramadan fasten. «Mit Kopftüchern verhüllte kleine Mädchen sind keine Seltenheit mehr, und die frühe Indoktrinierung zur Einhaltung der religiösen Pflichten daher nur die logische Konsequenz, die sich im Fastenmonat Ramadan besonders deutlich offenbart», erklärte Generalsekretär Cahit Basar am Freitag in Gießen. Beim nächsten Treffen der Kultusministerkonferenz (KMK) mit Vertretern der Migrantenverbänden wolle die Kurdische Gemeinde das Thema ansprechen und für eine Regelung plädieren.

Die Pflicht zum Fasten setze erst mit der Pubertät ein, allerdings sei eine Entwicklung zu beobachten, «die vor allem kleine Kinder zu einer betont konservativ ausgelegten religiösen Grundhaltung erzieht», hieß es. Eltern und Islamverbände mit Moscheegemeinden müssten stärker in die Pflicht genommen werden, im Mittelpunkt müsse das Wohl des Kindes stehen.

«Schulen wie Lehrkräfte schauen nur noch hilflos der betont nach außen dargestellten Islamisierung ihrer Schülerschaft zu», so die Kurdische Gemeinde. Viele schulische Veranstaltungen - wie Ausflüge, Sportveranstaltungen oder Klassenfahrten - könnten kaum noch stattfinden, «ohne einen eingehenden Diskurs mit dem streng ausgelegten Islam». Das habe nichts mehr mit vermeintlich mangelnderinterkultureller Sensibilität zu tun. «Unsere Schulen haben nur einen Kompass, nach dem sie ihr Schulleben und den Umgang miteinander richten können, und das ist unsere Verfassung», so Basar.

Anlässlich des Ramadan hatte kürzlich der Islamrat das Fasten auch für jugendliche Muslime an deutschen Schulen empfohlen. Das Gebot des Fastens sei für alle gesunden Muslime bindend, die in die Pubertät eingetreten sind, hieß es in einer aktualisierten Broschüre. Jugendliche würden nach islamischem Recht als mündig im religiösen Sinne angesehen. Für Schüler nennt die Broschüre Ausnahmen vom Fasten nur für Klassenfahrten und ähnliche Reisen. Ausdrücklich spricht sich der Islamrat gegen eine allgemeine Befreiung der Schüler vom Fastengebot aus. Er erinnert aber daran, dass es in dieser Sache keinen Zwang geben dürfe.

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