Protestanten: Karfreitags-Aus wäre Bruch mit Minderheitsrechten

27. Juni 2016 in Österreich


Österreichischer Synodenpräsident Krömer verteidigt geltende Feiertagsregelung - Klage gegen Gleichbehandlungsgesetze, die "religiöse Minderheiten benachteiligen"


Wien (kath.net/KAP) Die evangelische Kirche will den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für die Evangelischen behalten. Da der Tag in der evangelischen Tradition zentral sei, würde eine Abschaffung die Minderheitenrechte der Protestanten verletzen, erklärte der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer am Donnerstag gegenüber dem evangelischen Pressedienst (epd). Das Oberlandesgericht Wien war zuvor zum Schluss gekommen, die geltende Feiertagsregelung widerspreche der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, da am Karfreitag nur einzelne Gruppen wie etwa Protestanten dienstfrei hätten.

Dass der Karfreitag für Evangelische gesetzlicher Feiertag ist, habe "unter anderem mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit in Verbindung mit dem grundrechtlichen Schutz von Minderheiten zu tun", betonte der Präsident der Synode A.B. und der Generalsynode A.u.H.B. Der Schutz religiöser Minderheiten sei sowohl in der EU-Grundrechtecharta als auch in der österreichischen Verfassung verankert. Angesichts der hohen Bedeutung des Karfreitags für Protestanten wäre seine Abschaffung als Feiertag eine Verletzung der Minderheitsrechte in Österreich.

Tatsächlich werde der Karfreitag bei den Evangelischen in Österreich als kirchlicher Feiertag gefeiert und er sei auch "für die Identität der Evangelischen als religiöse Minderheit in Österreich wesentlich", so Krömer. Hinweise darauf sah er in den Besucherzahlen der Gottesdienste und an den Einschaltquoten der Radio- und Fernsehgottesdienste an diesem Tag.

Klagen erhob Krömer seinerseits gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie wie auch gegen das österreichische Gleichbehandlungsgesetz, welche beide die religiösen Minderheiten benachteiligen würden. Aktuell stelle sich die Frage, wie weit das Antidiskriminierungsrecht in das Grundrecht der Religionsfreiheit - vor allem in jenes von religiösen Minderheiten - eingreifen dürfe. Fraglich sei zudem auch, wie ein Recht zum Schutz der Minderheiten vor Benachteiligung "zum Gegenstand allgemeiner Diskriminierungsrechte von nicht zur Minderheit gehörenden Dritten" geltend gemacht werden könne.

Der Karfreitag ist in Österreich ein gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B. und H.B., der Evangelisch-methodistischen Kirche sowie der Altkatholischen Kirche. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen an diesem Tag arbeiten. In Ländern mit einem größeren Anteil an Evangelischen, wie etwa in Deutschland, ist der Karfreitag für alle gesetzlicher Feiertag.

Ausgelöst hatte die österreichische Diskussion ein konfessionsloser Dienstnehmer, der seinen Dienstgeber auf Bezahlung des Feiertagszuschlags für seine Arbeitsleistungen am Karfreitag geklagt hatte. Seine Begründung lautete, seine Arbeitspflicht als Konfessionsloser am Karfreitag sei diskriminierend. Das Wiener Oberlandesgericht gab ihm Recht, der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof.

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