Christen bei Aufarbeitung von DDR-Unrecht nicht eigens im Blick

9. Juni 2016 in Chronik


Bei seiner Aufarbeitung von DDR-Unrecht räumt der Freistaat Thüringen der Benachteiligung von Christen keinen speziellen Rang ein.


Weimar (kath.net/KNA) Bei seiner Aufarbeitung von DDR-Unrecht räumt der Freistaat Thüringen der Benachteiligung von Christen keinen speziellen Rang ein. «In der Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe gibt es bisher kein gesondertes Projekt zum Thema Christen», sagte Kulturstaatssekretärin Babette Winter (SPD) im Interview der evangelischen Mitteldeutschen Kirchenzeitung «Glaube und Heimat» (Weimar). Das Thema Christen in der DDR sei durch die Forschung in den 1990er-Jahren bereits gut erfasst.

Christen seien keine herausgehobene Opfergruppe im Bericht der Landesregierung zur Aufarbeitung, erklärte Winter. Sie selbst wisse «von sieben Fällen, in denen die Aktivität in der Kirche zu einem Eingriff seitens des Staates in die Lebensbiografie geführt hat». Die Betroffenen erhielten Entschädigungen für gesundheitliche Schäden durch die Verfolgungsmaßnahmen.

Die Staatssekretärin betonte, eine Rehabilitierung von zu Unrecht verurteilten oder in anderer Weise diskriminierten Opfern sei noch bis Ende 2019 möglich. Dies gelte auch bei religiösen Verfolgungsgründen. Eine strafrechtliche Verfolgung von Tätern sei außer im Falle vorsätzlicher Tötungen jedoch seit Oktober 2000 wegen Verjährung nicht mehr möglich.

In einem Offenen Brief an die Thüringer Koalitionsparteien hatten Protestanten aus dem Kirchenkreis Arnstadt-Ilmenau eine umfassendere Aufarbeitung von Christen- und Religionsfeindlichkeit in der DDR gefordert. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Linke, SPD und Grüne zur Aufarbeitung der SED-Vergangenheit verpflichtet und die interministerielle Arbeitsgruppe einberufen.


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