Obamas Verhütungsverordnung: Chance für Kompromiss

18. Mai 2016 in Chronik


Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, im Fall der umstrittenen ‚Verhütungs-Verordnung’ kein Urteil zu fällen. Lebensschützer und religiöse Organisationen sehen die Entscheidung positiv.


Washington D.C. (kath.net/LSN/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, im Fall „Zubik v. Burwell“, der Klage religiöser Organisationen gegen die „Verhütungs-Verordnung“ der Regierung Obama, selbst kein Urteil zu sprechen. Er verweist die Causen an die niederen Instanzen zurück und fordert die Regierung und die Kläger auf, gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten. Dieser soll es ermöglichen, dass Leistungen wie Verhütungsmittel und Sterilisation von der Krankenversicherung abgedeckt werden ohne dass Arbeitgeber mit religiösem Hintergrund daran mitwirken. Der Gerichtshof hat erst vor wenigen Wochen die Streitparteien aufgerufen, entsprechende Kompromissvorschläge vorzulegen. Kath.net hier darüber berichtet.

Im Fall „Zubik v. Burwell“ hat der Oberste Gerichtshof mehrere Klagen verschiedener Organisationen gegen die umstrittene Verhütungsverordnung der Regierung Obama zusammengefasst. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht alle Entscheidungen der niedrigeren Instanzen aufgehoben. Diese hatten einander teilweise widersprochen.

Die Entscheidung ist von religiösen Organisationen und Lebensschützern in den USA durchwegs positive aufgenommen worden. Das Gericht habe akzeptiert, dass die Regierung in der Lage sei, die gewünschten Leistungen den Frauen zur Verfügung zu stellen ohne die Kongregation der Kleinen Schwestern der Armen dazu zu benutzen, sagt Mark Rienzi vom Thomas Becket Fund for Religious Liberty, der die Kongregation in diesem Fall vertritt.

Ähnlich interpretiert die Alliance Defending Freedom (ADF). Die Regierung habe genügend Möglichkeiten Frauen mit den gewünschten Mitteln zu versorgen, ohne religiöse Menschen zu Handlungen zu verpflichten die deren Gewissen widersprechen würden, sagt David Cortman.

Auch David Zubik, der Bischof von Pittsburgh und einer der Namensgeber des Falles, begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichtshof. Er sei dankbar, dass das Gericht die Bereitschaft der Kläger anerkenne, gemeinsam mit der Regierung zu einer Einigung zu kommen.


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